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Enerige & Management > Stromnetz - B-Korridor bringt norddeutschen Windstrom nach NRW
Erdkabelverlegung für das Projekt Nordlink. Bild: Tennet
STROMNETZ:
B-Korridor bringt norddeutschen Windstrom nach NRW
Ein neues Gleichstrom-Erdkabel soll bis 2030 Windstrom aus dem Norden in den Westen der Republik bringen. 
 
Um große Mengen an norddeutscher Windenergie gezielt in die Wirtschafts- und Metropolregionen Nordrhein-Westfalens transportieren zu können, werden die Übertragungsnetzbetreiber Tennet und Amprion bis zum Ende des Jahrzehnts das neue Gleichstrom-Erdkabel-Projekt „B-Korridor“ realisieren. Politische Unterstützung erhält das Vorhaben von den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Das geplante Netzausbauprojekt besteht aus zwei einzelnen Verbindungen und wurde mit dem im Februar verabschiedeten Bundesbedarfsplangesetz als notwendig bestätigt. Zusätzlich soll es das Drehstromnetz in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ergänzen und entlasten.

Da zunächst der Untersuchungsrahmen sowie ein zu untersuchendes Korridornetz definiert werden, sind zum jetzigen Planungsstand ausschließlich großflächige Hinweise zum Streckenverlauf möglich. Klar ist bislang folgendes:
  • Der „B-Korridor“ besteht aus zwei Gleichstrom-Erdkabel-Leitungen zwischen Heide in Schleswig-Holstein und Polsum (NRW) sowie Wilhelmshaven (Niedersachsen) und der Region Hamm (NRW), die jeweils eine Kapazität von 2.000 MW und eine Länge von insgesamt knapp 700 Kilometer haben.
  • Mit den möglichen 4.000 MW Übertragungsleistung kann rein rechnerisch der Strombedarf von rund zehn Millionen Haushalten gedeckt werden.
  • An den Start- und Endpunkten sind jeweils Konverter und Umspannwerke nötig, um die Leitung an das Drehstromnetz anzuschließen.
  • Der B-Korridor ist – neben Südlink – das größte Gleichstromprojekt von Tennet. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz vom 25. Februar 2021 wurde der gesetzliche Auftrag erteilt, dieses Vorhaben zu planen und zu realisieren. 
  • Für beide Verbindungen ist der Erdkabelvorrang gesetzlich festgelegt. Außerdem ist die gemeinsame Querung der Elbe mit dem Südlink im Gesetz festgeschrieben.
  • Darüber hinaus erhielten die Übertragungsnetzbetreiber den Auftrag, die Bündelung der beiden Verbindungen auf einer gemeinsamen Stammstrecke zu untersuchen.
Zum jetzigen frühen Planungsstand könnten allerdings noch keine Aussagen darüber getroffen werden, ob und in welchem Umfang die beiden Verbindungen auf einer Stammstrecke sinnvoll gebündelt werden können, so Tennet in einer Mitteilung.

Mit dem Erlass des Bundesbedarfsplangesetzes startet die Vorbereitung auf das formelle, zweistufige Genehmigungsverfahren. Da es sich um ein länderübergreifendes Projekt handelt, durchläuft der B-Korridor zunächst eine voraussichtlich im Herbst 2022 startende Bundesfachplanung und anschließend ein Planfeststellungsverfahren.

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur, die das Verfahren leitet und letztlich auch über den Verlauf der Stromleitung entscheiden wird.
 

Peter Koller
Redakteur
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Freitag, 26.03.2021, 13:10 Uhr

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