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Enerige & Management > Politik - Bundesrat fordert Energiepreisreform und eigene Wasserstoffnetze
Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch
POLITIK:
Bundesrat fordert Energiepreisreform und eigene Wasserstoffnetze
Der Bundesrat drängt die Bundesregierung zu einer systematischen Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Die Gasnetzregulierung soll nicht mehr für Wasserstoffnetze gelten.
 
Das derzeitige Finanzierungssystem führe zu einer Blockade der Weiterentwicklung der Energiewende, warnen die Länder. Darum fasste der Bundesrat eine Entschließung, die die Bundesregierung auffordert, Abgaben und Umlagen im Energiesektor gründlich zu reformieren. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) spricht sich die Länderkammer nicht mehr dafür aus, die bestehende Erdgasnetzregulierung auf Wasserstoffnetze zu übertragen.

Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Erdgasspeicher (Ines), sagte dazu: „Mit seiner Entscheidung erteilt der Bundesrat auch der Quersubventionierung von Wasserstoffnetzen durch Gaskunden eine Absage.“ Sein Verband begrüße diese Entscheidung. Der Bundestag könne nun mit Rückenwind den Vorschlag der Bundesregierung für die Novellierung des EnWG verabschieden. Es stelle eine bedarfsgerechte Entwicklung von Wasserstoffnetzen und Gasnetzen sicher, sagte Bleschke.

VKU will Ausweitung der Gasregulierung auf Wasserstoff

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Ingbert Liebing kritisierte die Entscheidung des Bundesrates. „Mit wenig regulatorischem Aufwand wäre es möglich, die bestehende und gut eingespielte Regulierung der Erdgasnetze auch auf Wasserstoffnetze zu übertragen“, sagte er. Eine Erweiterung des Gasbegriffs, der auch Wasserstoff jedweden Ursprungs abdecken würde, hätte dazu gereicht.

Dieser Ansatz sei im Übrigen auch der richtige, um die Transformation der Gasnetze und die Dekarbonisierung der Gasversorgung insgesamt voranzubringen, meinte Liebing. „Eine Sonderregulierung für Wasserstoff birgt die Gefahr, dass wir uns in den kommenden Jahren in einen permanenten regulatorischen Reparaturbetrieb begeben, anstatt zügig die notwendige Wasserstoffwirtschaft aufzubauen“, schloss der VKU-Chef.

Energiepreisreform für grünen Strom

Die verschiedenen Energieträger wie Strom, Heizöl und Erdgas würden durch Steuern, Abgaben und Umlagen unterschiedlich stark belastet, kritisierte der Bundesrat in seiner Entschließung vom 26. März. Hierdurch würden verzerrte Preissignale gesetzt und somit kosteneffiziente Mittel zur Treibhausgasvermeidung nicht genutzt. Dies unterstützt der VKU: „Das bestehende System der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich ist längst an seine Grenzen gelangt“, sagte Liebing.

Insbesondere trage die derzeitige Finanzierung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus mit 6,5 Ct/kWh dazu bei, dass Strom unnötig teuer sei. Da er aber bereits heute zu 50 % erneuerbar erzeugt wird, lenke diese Verteuerung den Verbrauch eher auf fossile Energieträger. Langfristiges Ziel von ordnungspolitischen Maßnahmen müsse es daher sein, zielorientierte Wettbewerbsbedingungen über alle Sektoren herzustellen und somit Anreize für die Verminderung der Emissionen zu setzen, forderte die Länderkammer.

EEG-Umlage und Netzentgelte verändern

Geeignete Investitionen in die Energiewende und den Klimaschutz sollten durch die Energiepreise angeregt werden. Nur so könnten die Sektorkopplung unterstützt und Wettbewerbsnachteile klimaschonender Technologien überwunden werden. Es müsse eine raschere und deutlichere Abschmelzung der EEG-Umlage erfolgen. Insbesondere müsse die regenerativen Eigen- und Direktstromversorgung von der EEG-Umlage befreit werden, sagte der Bundesrat.

Eine Reform der Finanzierung der Energiewende solle mit einer grundsätzlichen Überarbeitung des Energiemarktdesigns, insbesondere der Fördersystematik, einhergehen. Ziel könne unter anderem die Etablierung einer funktionierenden und langfristig marktfinanzierten Grünstromvermarktung sein. Die Potenziale zum Lastmanagement würden derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft, weil das aktuelle System der staatlich induzierten Preisbestandteile die falschen Anreize setze.

Der Rechtsrahmen im Bereich der Netzentgelte müsse beispielsweise über eine Dynamisierung dahingehend weiterentwickelt werden, dass netz- und systemdienliches Verhalten angereizt und flexibles Nutzerverhalten belohnt werde. Hierfür solle der Bund geeignete Modelle für ein stärker lastabhängiges Netzentgeltsystem entwickeln, verlangen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Freitag, 26.03.2021, 15:55 Uhr

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