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Enerige & Management > Emissionshandel - Die CO2-Abgabe alleine wird's nicht richten
Bild: Shutterstock
EMISSIONSHANDEL:
Die CO2-Abgabe alleine wird's nicht richten
Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) steigen die Brennstoffkosten. Am Wärmemarkt dürfte sich dies aber erst verzögert in den Preisen zeigen − im Gegensatz zur Tankstelle.
 
In diesem Jahr startete der Emissionshandel außerhalb des Strommarktes mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Bis 2025 steigt er dann schrittweise auf 55 Euro an und soll ab 2026 in einen halbfreien Handel überführt werden. Hier ist ein Korridor von 55 bis 65 Euro vorgesehen. Ob dieser ausreicht, um die Klimaziele zu erreichen, bleibt jedoch offen. Experten gehen davon aus, dass dafür mindestens 100 Euro pro Tonne CO2 nötig wären − also fast doppelt so viel.

Betroffen sind alle Bereiche außerhalb des Strommarkts, für den es schon seit 2005 ein europaweit gültiges Emissionshandelssystem gibt (European Union Emissions Trading System, ETS). Also werden sich die Preise für Kraft- und Brennstoffe fossiler Herkunft verteuern. Auf dem Heizungsmarkt wird dies erst im nächsten Jahr spürbar, wenn die Wärmekostenabrechnungen den Mietern, Verwaltern und Eigentümern ins Haus flattern.

Die Politik will damit die Emissionen von Treibhausgasen mindern. 14 % davon oder 117 Mio. Tonnen jährlich kommen aus dem Gebäudesektor, wo Erdgas, Heizöl sowie gas- und kohlebasierte Fernwärme dominieren − durchweg fossile Energieträger. In zehn Jahren soll dieser Wert um 40 % auf 72 Mio. Tonnen sinken.

Wärmepumpen, als Emissionssenker im Wärmemarkt gepriesen, verbrauchen nur den normalen Strommix. Aber auch der hängt zu 25 % an Kohle und zu 12 % an Erdgas. Eine Tendenz im Wärmemarkt ist schon jetzt abzusehen: Wer vorher eine Gasheizung hatte, wird sich ein neues Brennwertgerät kaufen und installieren lassen.
Bei Heizöl ist dies nicht so einfach. Hier gelten ab 2026 verschärfte Einbaubedingungen. Ölheizungen stehen oft in ländlichen Gebieten ohne Gas- oder Fernwärmenetz. Als Alternativen bleiben Flüssiggas oder Biomasse wie Pelletheizungen. Ein Trend, wer hier das Rennen macht, ist nicht abzusehen.
Dabei ist die Teuerung bei Heizöl augenscheinlich. Hauseigentümer zahlen in diesem Jahr 7,9 Cent pro Liter oder 0,79 Cent pro kWh mehr. Für ein Einfamilienhaus mit Ölheizung und einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Litern sind das laut der Initiative Zukunft Altbau Zusatzkosten von insgesamt 1.800 Euro für den Zeitraum 2021 bis 2025.

Ersatz für Heizöl schwierig

Doch was könnte eine Ölheizung ersetzen? Theoretisch kämen auch moderne Wärmepumpen in Frage, die hohe Vorlauftemperaturen leisten und damit eine komplett energetische Sanierung nicht unbedingt als Voraussetzung haben. Doch bei den derzeitigen Strompreisen ist dies eher unrealistisch, auch wenn der Bundesverband Wärmepumpe gerade im November vergangenen Jahres die Installation der millionsten Wärmepumpe hierzulande feiern konnte. Ziel ist nun, diese Zahl in zwei Jahren zu verdoppeln. Doch auch dann bliebe noch das Problem des von fossilen Brennstoffen dominierten Strommixes, weshalb nicht viel mehr Treibhausgase eingespart werden. Auch gemessen an der Zahl von 18,8 Mio. fast ausschließlichen fossil betriebenen Wärmeversorgern ist der Anteil der Wärmepumpen eher gering.

Bei den anderen fossilen Energieträgern im Wärmemarkt ist mit analogen Preisanstiegen zu rechnen. Für Erdgas wird es 2021 auf eine Verteuerung um 0,6 Ct/kWh (derzeitiger Durchschnittspreis: 6,11 Ct/kWh) hinauslaufen. Bei Fernwärme spielt der Mix aus Kohle und Erdgas eine Rolle. Die Teuerung wird wohl zwischen 0,5 und 0,7 Ct/kWh liegen (derzeitiger Durchschnittspreis: 8,15 Ct/kWh; Angaben zu den Preisen: Brennstoffspiegel, 01/2021, S. 56, bezogen auf 3.000 Liter Heizöläquivalent, bundesdurchschnittlich gerechnet inklusive Grundpreise). Bis 2025, dem Ende der festen Umlagenvorgabe, wird sich Heizöl dann um etwa 37 % verteuern und Erdgas um 22 %, ausgehend von den heutigen Rohstoffpreisen.

Doch was bedeutet das konkret für die Verbraucher? Der Messdienstleister Minol hat dies für eine durchschnittliche Mietwohnung in Deutschland mit 71 Quadratmetern ermittelt. Wurde sie vor 1980 gebaut und wird sie von einer Ölheizung versorgt, stiegen die jährlichen Heizkosten um 118 Euro (2021) und später um 260 Euro (2025). Handelt es sich um eine neue, nach 2000 errichtete Wohnung mit einer modernen Erdgasheizung, beschränken sich die jährlichen Mehrkosten den Berechnungen zufolge auf 27 Euro (2021) und später auf 60 Euro (2025).
Verbraucher können auch die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) aufgelegten Förderprogramme (die übrigens neu in der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG zusammengefasst sind) zum Austausch von Ölheizungen mit einer Prämie von bis zu 45 % nutzen. Einen bis zu 35-prozentigen Zuschuss gibt es für Heizungsanlagen, die komplett auf erneuerbare Energien setzen, also Biomasseheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen.

An der Tankstelle geht’s schnell

Während Wärmekunden frühestens nach einem Jahr die Rechnung präsentiert bekommen, geht das an der Tankstelle deutlich schneller. Schon zu Beginn des Jahres war hier der Preisanstieg sofort spürbar. Zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 gab es zum Teil Preissprünge von 20 Cent je Liter − wohl auch weil einige Tankstellenbetreiber die Teuerung für eine Extra-Marge nutzten. Denn rein rechnerisch hätte Diesel nach BEHG um 8 und Super E10 um 7 Cent pro Liter teurer werden müssen. Hinzu kam das Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung aufgrund der Corona-Pandemie. Die Mehrwertsteuer stieg zum Jahresanfang wieder auf 19 %, was je nach Spritsorte noch einmal 3 bis 4 Cent ausmachte. Eine Verteuerung in diesem Rahmen war auch bei den meisten Tankstellen der Fall.
So etwas gab es letztmalig 1999. Damals führte die rot-grüne Bundesregierung ausgerechnet zum 1. April die Ökosteuer ein. Benzin und Diesel verteuerten sich schlagartig um 15 Pfennig pro Liter. Es kam zu massiven Protesten. Später ging die Steuer in einer Mineralölsteuer auf, die wiederum im Energiesteuergesetz 2006 aufging.


 
An den Tankstellen schlugen die Preiserhöhungen durch das BEHG gleich zu Jahresbeginn durch
Bild: Frank Urbansky


Am Ende musste und muss das immer der Verbraucher zahlen. Dem vorgelagert ist ein System, bei dem jene Unternehmen zahlen, die fossile Brennstoffe in den Markt bringen. Im Gegenzug erhalten sie ein Zertifikat. Hausbewohner bekommen die Wirkung also indirekt zu spüren, wenn durch das BEHG die Preise steigen. An der Tankstelle hingegen kommen die BEHG-Bestimmungen sofort zum Tragen.
Das eingesammelte Geld will die Bundesregierung für Klimaschutzmaßnahmen einsetzen und die Mehrkosten der Bürger an anderer Stelle ausgleichen, etwa mittels EEG-Umlage im Strompreis. Laut Bundesfinanzministerium könnte diese pro Stromkunde um 60 Euro 2021 und um bis zu 103 Euro 2025 sinken. Damit könnte zumindest die Preisdiskrepanz im Wärmemarkt zwischen den hohen Strompreisen für die Wärmepumpe (derzeit in Spezialtarifen 20 Ct/kWh) und den nur ein Viertel davon betragenden Öl- und Gaspreisen abgemildert werden. E&M
 
 

Frank Urbansky
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 08.03.2021, 08:43 Uhr

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