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Enerige & Management > Umweltgesetzgebung - Energiebranche soll Hauptlast der neuen Klimaschutzziele tragen
Bild: E&M
UMWELTGESETZGEBUNG:
Energiebranche soll Hauptlast der neuen Klimaschutzziele tragen
Die Bundesregierung sieht für den Energiesektor einen großen Beitrag zum verschärften Klimaschutzgesetz vor. Im Entwurf soll der Bereich bis 2030 noch ein Drittel mehr CO2 einsparen.
 
Das verschärfte Klimaschutzgesetz soll laut Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das alte als ungenügend ablehnte, weil es die Freiheitsrechte junger Generationen beschneidet, muss eine Nachbesserung her. Die Richter forderten vom Gesetzgeber in der vergangenen Woche mit einem wegweisenden Urteil bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen (THG) für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

Deutschland soll nach dem neuen Entwurf insgesamt bis 2030 nun 65 % Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einsparen. Bisher waren 55 % geplant. Erreicht sind derzeit rund 40 %. Klimaneutralität, also der nahezu völlige Verzicht auf THG, ist nun bis 2045 statt bisher 2050 geplant. Die größten zusätzlichen Einsparungen sind dem Entwurf zufolge in der Energiewirtschaft vorgesehen, die schon bis 2020 mit fast 40 % den Löwenanteil der Reduktionen getragen hat. Nun soll sie bis 2030 noch über ein Drittel weniger als geplant emittieren.

Sektorziele vorläufig mit Blick auf die EU

Alle Sektorziele werden im aktuellen Entwurf als vorläufig eingestuft, da auf EU-Ebene noch Entscheidungen anstehen, die die Verteilung zwischen den einzelnen Bereichen beeinflussen dürften. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf müsste die Industrie ab 2023 etwa 15 % mehr THG einsparen, der Verkehrssektor gut 10 %.

Die zusätzlichen Vorgaben für die Landwirtschaft und den Gebäudebereich fallen mit deutlich unter 10 % erheblich geringer aus. Allerdings war der Gebäudesektor der einzige, der im vergangenen Jahr sein Ziel nicht erreichte und für den schon jetzt das Bauministerium bis Juni Zusatzmaßnahmen vorlegen muss.
 
THG-Emissionen nach Sektoren im Vergleich des geltenden und Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes
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Bild: Bundesregierung

Neu in der Novelle sind jährliche Emissions-Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 sowie branchenspezifische Emissionsmengen für die Jahre 2035 und 2040. Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) äußerte sich kritisch: „Die hektische Verschärfung der nationalen Klimaziele erhöht die Unsicherheit für Wirtschaft und Verbraucher“, sagte BDI-Chef Siegfried Rußwurm. Für viele Unternehmen sei es existenziell, dass auch die praktische Umsetzung geklärt werden müsse.

Emissionsminderung nur mit mehr erneuerbarer Energie zu stemmen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie begrüßte den Entwurf für das neue Klimaschutzgesetz und neue Sektorziele. Allerdings setzten dies ambitionierte Maßnahmen voraus, damit fossile Energieträger früher und stärker durch Erneuerbare ersetzt werden können. BEE-Präsidentin Simone Peter sagte: „Für das Jahr 2030 ist nach unseren Berechnungen für die nun angestrebten 65 Prozent THG-Minderung ein Anteil erneuerbarer Stromerzeugung von 77 Prozent an einem Bruttostrombedarf von gesamt 745 Mrd. kWh erforderlich.“

Hierfür müsse das Erneuerbare-Energien-Gesetz in seinen Ausbaupfaden und Ausschreibungsmengen angepasst werden und bestehende Hemmnisse seien zu beseitigen, sagte Peter. „Wenn jetzt nicht die letzten Wochen der Legislatur genutzt werden, um über Reparaturmaßnahmen hinaus den Ausbau der Erneuerbaren Energien über alle Sektoren voranzubringen, wird wichtige Zeit Richtung 2030 vertan“, appellierte sie.

Genug Eingriffsmöglichkeiten in der Gesetzgebung

EEG-Entschließungsantrag, Bundesimmissionsschutzgesetz und Energiewirtschaftsgesetz könnten umgehend an die neuen Ziele angepasst werden. Zudem müssten Bund und Länder Flächen und Genehmigungen bereitstellen, um den Ausbau der Erneuerbaren voranzubringen und die regionale Wertschöpfung zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern, Industrie und Handwerk vor Ort voranzubringen.

Lisa Badum, Sprecherin für Klimapolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sagte: „Wir müssen jetzt ganz konkret über Maßnahmen sprechen, die jetzt noch umgesetzt werden können.“ Treibhausgase würden nicht auf dem Papier gespart. Wie die geplanten Reduktionen ohne Kohleausstieg 2030 und mit komplett ausgebremsten erneuerbaren Energien gehen solle, sei ihr „schleierhaft“.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 06.05.2021, 16:32 Uhr

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