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Enerige & Management > Stromnetz - ÜNB führen Preisobergrenze am Regelenergiemarkt ein
Transnet-Hauptschaltleitung in Wendlingen bei Stuttgart. Bild Transnet BW
STROMNETZ:
ÜNB führen Preisobergrenze am Regelenergiemarkt ein
Ab dem 19. Januar werden die Preise für Regelenergie beschränkt. Das teilten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit.
 
„Beschluss BK6-20-370: Anpassung der Preisobergrenze gem. § 38 Abs. 4 lit. i auf 9.999,99 EUR/MWh zum 19. Januar 2021“. So lautet das offizielle Statement der vier Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Internetseite  zum Regelenergiemarkt. Damit setzen die ÜNB eine Vorgabe der Bundesnetzagentur um.

„Die ÜNB haben die Machbarkeit der Umstellung geprüft und werden die neue Preisobergrenze für den Erbringungstag 19. Januar 2021 einführen“, heißt es von den Netzbetreibern 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW. Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat Mitte Dezember einen entsprechenden Erlass veröffentlicht. Die Behörde hatte dabei angeordnet, dass die Übertragungsnetzbetreiber die neue Regelung „unverzüglich“ umsetzen sollen.

Neuerung wurden erst am 2. November eingeführt

Nachdem es Anfang Dezember teilweise zu heftigen Preisausschlägen bei Regelenergie mit bis zu 60.000 Euro/MWh gekommen war, hat die Bundesnetzagentur für die Arbeitspreise am Regelarbeitsmarkt eine Preisobergrenze bei den Auktionen von 9.999,99 Euro je Megawattstunde eingezogen.

Mit der Entscheidung zog die Behörde die Reißleine, um die aus dem Ruder gelaufenen Entwicklung am Regelenergiemarkt zu stoppen und wieder in geordnete Bahnen zurückzuführen. Der neue Regelenergiemarkt wurde erst am 2. November vergangenen Jahres eingeführt.

In dem System gibt es zwei Regelenergiemärkte: einen für Regelleistung und einen für Regelarbeit. Die Übertragungsnetzbetreiber bezahlen beim Regelarbeitsmarkt nur die tatsächlich genutzte Energie. Am Regelleistungsmarkt erhalten erfolgreiche Anbieter hingegen eine Vergütung, um ihre Anlagen für einen Einsatz bereitzuhalten.

Eigentlich hat sich die Behörde mit dem Modell mehr Wettbewerb vorgestellt. Der ist aber nicht eingetreten. Vor allem bei der positiven Regelenergie gebe es viel zu wenig Wettbewerb, beklagen Markteilnehmern. So gebe es immer wieder Fälle, bei denen auf einen Bieter mehr als die Hälfte der bezuschlagten Menge in der positiven Sekundärregelenergie entfalle.
 
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
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Mittwoch, 13.01.2021, 16:38 Uhr

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