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Enerige & Management > Photovoltaik - Beratzhausen bleibt Musterschüler der Energiewende
Bild: Jonas Rosenberger
PHOTOVOLTAIK:
Beratzhausen bleibt Musterschüler der Energiewende
Bei der jüngsten Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur hat Baywa Re den Zuschlag für den Bau einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher in Beratzhausen (Bayern) erhalten.
 
Der Solarpark Kreuth befindet sich derzeit am Anfang des Genehmigungsverfahrens und könnte, wie es in einer Mitteilung von Baywa Re heißt, im ersten Quartal 2023 in Betrieb genommen werden. Geplant sind eine Modulleistung von rund 16 MWp sowie ein Elektrospeicher mit 6 MW und einer Kapazität von 11 MWh.

Die Anlagenkombination soll es unter anderem ermöglichen, zur Mittagszeit Strom aus der PV-Anlage abzuspeichern und ihn dann bei Bedarf ins Netz einzuspeisen. Das Projekt trägt so zur Verbesserung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit bei.

Etwa 17 Mio. kWh an Grünstrom sollen jährlich produziert werden, was dem durchschnittlichen Stromverbrauch von 5.500 Haushalten entspricht. Zudem spart der Solarpark im Jahr 10.500 Tonnen CO2 ein. Auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen, um die Artenvielfalt vor Ort zu erhalten und zu stärken, sind nach Angaben von Baywa Re vorgesehen.

Matthias Beer, Bürgermeister des Marktes Beratzhausen, erklärte, dass auf dem Gemeindegebiet bereits jetzt die vierfache Menge des eigenen Strombedarfs durch erneuerbare Energien produziert werde. Damit sei man ein Musterbeispiel für die Energiewende auf kommunaler Ebene. „Wir freuen uns über die Entwicklung des Solarparks Kreuth, weil er sich optimal in die Landschaft integriert und die lokale Wertschöpfung fördert.“

Marc Krezer, Teamleiter Projektentwicklung Deutschland bei Baywa Re: „Mit diesem großen Speicherprojekt werden wir unsere Expertise für neue Marktmodelle weiter ausbauen.“ Die Förderung und der Ausbau von innovativen Anlagekombinationen, mit denen überschüssige Energie gespeichert wird und der Strom somit nicht verloren geht, sei essenziell für das Gelingen der Energiewende.

Aus Sicht des Unternehmens gibt es hinsichtlich der Vorgaben im Rahmen der Innovationsschreibung jedoch noch Nachbesserungsbedarf: „Speicher, die Teil einer Anlagenkombination sind, dürfen derzeit nur mit Strom aus der angeschlossenen Erzeugungsanlage, nicht aber mit Netzstrom beladen werden“, so Krezer.

Die Batterie könne ausschließlich die Stromeinspeisung aus der angebundenen Anlage zeitlich verschieben, stehe aber darüber hinaus für keine weiteren netzdienlichen Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung. Technisch wäre das jedoch durchaus möglich und es ermögliche weitergehende netzdienliche Nutzungskonzepte der Batteriebewirtschaftung ohne zusätzliche Förderung.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Montag, 31.05.2021, 11:05 Uhr

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