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Enerige & Management > Strom - Bundeskartellamt veröffentlicht Marktmachtbericht 2020
Bild: Fotolia, galaxy67
STROM:
Bundeskartellamt veröffentlicht Marktmachtbericht 2020
Das Bundeskartellamt hat den zweiten Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie vorgelegt.
 
Der Marktmachtbericht 2020 des Bundeskartellamtes analysiert wie schon 2019 die Verhältnisse bei Erzeugung und Absatz von Strom. Der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, kommentierte: „Auch wenn die Stromnachfrage infolge der Covid-19-Pandemie zeitweise zurückgegangen ist, haben sich die Marktverhältnisse bei der Stromerzeugung in 2020 kaum verändert“. So sei der Konzern RWE zwar nicht marktbeherrschend, stehe aber nach wie vor nahe an der Beherrschungsschwelle.

Nach dem Bericht war RWE im vergangenen Jahr in einer nicht unerheblichen Anzahl von Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar. Der in 2020 begonnene Kohleausstieg und der fortschreitende Atomausstieg würden in naher Zukunft zu einem weiteren Rückgang von Erzeugungs-Kapazitäten führen, so Mundt. „RWE könnte, im Zuge und als Folge dieser Marktverknappung, möglicherweise die Schwelle zur Marktbeherrschung überschreiten“, stellte der Kartellamtspräsident fest.
 
Der Bericht analysiert die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse auf dem deutsch-luxemburgischen Stromerstabsatzmarkt vom 1. Oktober 2019 bis einschließlich 30. September 2020. Die Analysen basierten auf umfangreichen Daten zum konkreten Einsatz sämtlicher Kraftwerke in Deutschland. Nach den Ergebnissen der Analysen ist RWE das einzige Stromerzeugungsunternehmen, das vergleichsweise nahe an einer marktbeherrschenden Stellung steht.

Regelarbeitsmarkt mit wenig Liquidität

Die aktuellen Marktdaten zeigten zudem, dass die Deckung der Stromnachfrage in Deutschland durch Netto-Importe im Vergleich zum Vorjahr weiter zugenommen hat. Für das Angebot von Regelenergie, die zum Ausgleich von Frequenzschwankungen im Stromnetz benötigt wird, wurden die wettbewerblichen Rahmenbedingungen im Zuge der Einführung des Regelarbeitsmarktes am 1. November 2020 grundlegend verändert.

Dazu kündigte Mundt an: „Die ersten Marktdaten zum Regelarbeitsmarkt weisen teilweise auf eine geringe Liquidität und potentiell erhebliche Preissetzungsspielräume einzelner Akteure hin“. Seine Behörde verfolge daher die weitere Entwicklung der Marktmachtverhältnisse in diesem Bereich sehr genau. Das Bundeskartellamt hat den gesetzlichen Auftrag, mindestens alle zwei Jahre einen gesonderten Bericht über die Wettbewerbssituation bei der Erzeugung elektrischer Energie zu veröffentlichen.

Die Berichte sollen den Marktakteuren mehr Rechtssicherheit über ihre jeweils aktuelle Marktposition verschaffen. Aufgrund der bereits vorhersehbaren Entwicklungen gerade auch im Zuge des fortschreitenden Atom- und Kohleausstiegs erwägt das Bundeskartellamt, auch den kommenden Marktmachtbericht früher als nach der gesetzlich vorgesehenen Zweijahresfrist zu veröffentlichen.

Der Marktmachtbericht 2020 des Bundeskartellamts  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Montag, 04.01.2021, 13:03 Uhr

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