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Enerige & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur veröffentlicht Vorschlag für Netzrenditen
Hauptsitz der Bundesnetzsagentur in Bonn Bild: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Bundesnetzagentur veröffentlicht Vorschlag für Netzrenditen
Die Eigenkapitalzinsen für Netzbetreiber werden für die 4. Regulierungsperiode neu festgelegt. Die Bundesnetzagentur hat nun offizielle Zahlen dazu mitgeteilt.
 
Gleich vorweg: Bei den nun vorgelegten Zahlen der Bundesnetzagentur für die Strom- und Gasnetzbetreiber handle es sich um einen Entwurf, teilte die Behörde in Bonn mit. Sie sehen folgendermaßen aus: Der Zinssatz aufs Eigenkapital (EK) für Neuanlagen soll „mindestens 4,59 Prozent vor Körperschaftsteuer“ betragen. Für Altanlagen sei ein Zinssatz „von mindestens 3,03 Prozent vor Körperschaftsteuer“ ermittelt worden.
 Die neuen Zinssätze sollen ab der vierten Regulierungsperiode gelten. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber 2023, für die Stromnetzbetreiber 2024. Für die aktuelle Regulierungsperiode bekommen die Netzbetreiber auf Strom und Gas eine Rendite von 6,91 % für Neuanlagen und 5,12 % für Bestandsanlagen.
 „Die genaue Höhe der Zinssätze ist noch offen. Wir werden bei der Festlegung die Hinweise aus der Konsultation berücksichtigen“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Berechnet sei der EK-Zinssatz aus dem Zehnjahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. 
Anpassung während der Regulierungsperiode möglich

Zum risikolosen Zinssatz merkt die Behörde an, dass es am Kapitalmarkt keine Anzeichen gebe, dass der risikolose Zins während der nächsten Regulierungsperiode in einem Maße steigen könnte, „das im festgelegten Eigenkapitalzinssatz nicht bereits berücksichtigt wäre“. Sollte es aber zu rapiden Steigerung des Zinssatzes kommen, könne sich die Bundesnetzagentur eine Anpassung innerhalb der Regulierungsperiode vorstellen.

  

Zum Wagniszuschlag schreibt die Behörde, es sei ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben worden. Die Bundesnetzagentur habe selbst diverse Faktoren festgestellt, „die gegebenenfalls für eine Erhöhung des Wagniszuschlags sprechen könnten“. Hier könne sich also noch etwas ändern. Die Berechnung der EK-Rendite setzt sich aus zahlreichen Komponenten zusammen. 
 Die Zahlen kommen nicht überraschend. Im Vorfeld war nach Beiratssitzungen der Behörde bekannt geworden, dass die EK-Rendite sich wohl um die 4,6 % für Neuanlagen bewegen dürfte. Verbände wie der VKU kritisieren die Rendite als zu niedrig, wenn die Netzbetreiber ihren Aufgaben in Sachen Energiewende in den kommenden Jahren nachkommen sollen.
 Homann: Die Zinssätze spiegeln das geringere Zinsniveau wieder

Der Energieverband BDEW sprach in einer ersten Reaktion auch von „einer historisch einmalig niedrigen Vergütung“. Die notwendigen Netzinvestitionen müssten für Investoren und Kapitalgeber attraktiv bleiben. Eine zu niedrige Verzinsung würden den die Kapitalbeschaffung und somit die Energiewende gefährden, so Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW. Die Netzagentur berücksichtige nicht, dass infolge der Finanzmarktkrise die von den Investoren erwartete Marktrisikoprämie deutlich gestiegen sei.
 Agenturpräsident Homan weist die Kritik zurück. Die von der Behörde vorgeschlagenen Zinssätze „spiegeln das geringere Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider“. Es werde auch mit den neuen Zinssätzen eine für die Netzbetreiber angemessene Verzinsung sichergestellt. „Die Renditen der Netzbetreiber werden von den Netznutzern bezahlt, also Verbrauchern, Industrie und Gewerbe. Diese dürfen nicht unnötig belastet werden.“ 
 Die Öffentlichkeit kann zu den Festlegungsentwürfen Stellung nehmen. Die Konsultation endet laut Bundesnetzagentur am 25. August. Eine endgültige Entscheidung soll im Herbst fallen.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
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Mittwoch, 14.07.2021, 16:07 Uhr

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