• Abwärtsbewegung an den Energiemärkten geht weiter
  • Gaspreise etwas leichter, Trendumkehr nicht ausgeschlossen
  • LEW sieht sich gut aufgestellt für die Energiewende
  • Europäisches Parlament stimmt für Austritt aus der Energie-Charta
  • Jörg Jacoby bleibt Finanzvorstand von DSW21
  • Stadtwerke Gütersloh mit geringerem Gewinn zufrieden
  • Heilmann zieht gegen Klimaschutz-Reform nach Karlsruhe
  • EU-Parlament stimmt für Austritt aus Energieabkommen
  • Wasserstoff vom Meer bleibt ungewiss
  • Erneuerbaren-Projektierer zahlen freiwillig doppelt
Enerige & Management > Elektrofahrzeuge - Bundesrat macht Weg frei für mehr Ladesäulen
Bild: Jonas Rosenberger
ELEKTROFAHRZEUGE:
Bundesrat macht Weg frei für mehr Ladesäulen
Der Bundesrat hat das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität gebilligt.
 
In der Plenarsitzung am 5. März hat der Bundesrat den beschleunigten Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden ermöglicht. Er bestätigte das zuvor im Bundestag verabschiedete Gesetz für Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Mobilität. Danach sollen Wohn- und andere Gebäude mit größeren Parkplätzen ausgestattet werden. Dort sollen Ladepunkte entstehen, um Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufladen zu können.

Vorgesehen sind im Gesetz verpflichtende Regelungen zum Einbau. Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen baut, wird künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.

Quartiersansatz eingeschlossen

Möglich sind auch Quartierlösungen, das bedeutet Vereinbarungen von Bauherren oder Immobilieneigentümern, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, über eine gemeinsame Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Gesetz. So können gemeinsame Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte zentral für ein Viertel errichtet werden. Das Gesetz gelte nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden.

Zudem sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sind ebenfalls von den Regelungen ausgenommen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.

Planungssicherstellungsgesetz bis Ende 2022 verlängert

In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat der verlängerten Geltungsdauer des so genannten Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 zugestimmt, die der Bundestag nur eine Woche zuvor beschlossen hatte. Es war ursprünglich bis März 2021 befristet.

Damit können auch weiterhin behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter Pandemiebedingungen durchgeführt werden. Bekanntmachungen von Informationen dürfen nach dem Gesetz über das Internet erfolgen. Konsultationen und Verhandlungen sind online, per Telefon- oder Videokonferenz möglich.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Freitag, 05.03.2021, 15:35 Uhr

Mehr zum Thema