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Enerige & Management > Politik - CO2-Bepreisung ist eine KWK-Bremse
Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch
POLITIK:
CO2-Bepreisung ist eine KWK-Bremse
Die KWK läuft Gefahr, durch die Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung vom Wärmemarkt verdrängt werden. Hier muss dringend nachjustiert werden, fordert die Branche.
 
„Das Brennstoffemissionshandelsgesetz ist eine Bremse für die KWK“, sagte Joachim Held von Rödl & Partner beim virtuellen Duisburger KWK-Symposium am 24. Juni. Durch die BEHG-Mehrkosten entstehe ein massiver Wettbewerbsnachteil für die KWK verglichen mit der ungekoppelten Erzeugung. Hier sollten Anlagenbetreiber Druck auf die Politik aufbauen, um Anpassungen zu erwirken – auch mit rechtlichen Schritten. Am ersten Kongresstag des nunmehr 18. Duisburger KWK-Symposiums der Universität Duisburg-Essen und des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung standen die Auswirkungen des BEHG auf KWK-Anlagen im Mittelpunkt.

Um den Erneuerbaren-Ausbau voranzutreiben, müssen zwar die fossilen Energieträger dringend teurer werden, betonte Othmar Verheyen vom Lehrstuhl Energietechnik (LET) der Universität Duisburg-Essen in seiner Eröffnungsrede. Denn am Primärenergieverbrauch machen die erneuerbaren Energien bislang nur rund 11 % aus. Zugleich wird politisch versucht, durch einen steigenden CO2-Preis die Emissionen im Wärme- und Verkehrssektor zu reduzieren. Jedoch kommt laut Verheyen mit der CO2-Bepreisung vor allem ein deutlicher Druck auf den Wärmemarkt. Dort sei die Situation „dramatisch“.

Das BEHG erhöht laut Joachim Held die Kosten des KWK-Anlagenbetriebs vor allem durch die Emissionszertifikatebeschaffung und weitere Abgabepflichten erheblich. Das Dilemma: Die fehlenden Möglichkeiten zur KWK-Stromerlöserhöhung könnten nur durch eine überproportionale Erhöhung der KWK-Wärmepreise kompensiert werden. Dies führte aber dazu, dass die KWK verdrängt werde, da sie mit immer höheren Preisen im Wärmemarkt nicht mehr wettbewerbsfähg sei. „Dafür gibt es derzeit keine Lösung“, sagte Held. Die sei aber dringend notwendig. Entweder erhöhe man die KWK-Förderung oder man entlaste die KWK von den BEHG-Kosten.

CO2-Bepreisung verdrängt womöglich KWK im Wärmemarkt

Ähnlich ungelöst und problematisch sieht das Kostenproblem bei den Anlagen aus, die an den vergangenen KWK- sowie iKWK-Ausschreibungen teilnahmen und einen Zuschlag erhalten haben. Die nun anlaufenden BEHG-Kosten konnten bei der Gebotsabgabe schlichtweg nicht einkalkuliert werden, laufen aber nun auf. Damit werden nicht wenige Anlagen unwirtschaftlich. Hier hat der Gesetzgeber die Betreiber in ein Dilemma manövriert, da es Vertragsstrafen nach sich zieht, sollten die Anlagen nicht realisiert werden, egal ob wirtschaftlich oder nicht. Held geht daher davon aus, dass es aufgrund dieser und weiterer ungelöster Fragestellungen hinsichtlich des BEHG hier zwangsläufig zu Preiswidersprüchen und rechtlichen Verfahren zu den BEHG-Emissionspreisen kommen wird.

Insgesamt seien bei der KWK noch viele „Stellen offen“, die dringend rechtlich geschlossen werden müssten, sagte Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung und Mitorganisator des Symposiums.
Auch vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs gewinnt nach Ansicht des B.KWK die KWK an Bedeutung, insbesondere in ihrer Funktion zur Residuallastabdeckung, die im Energiesystem mit noch mehr erneuerbaren Energien an Gewicht gewinnt. Daher plädierte Stahl bereits vor der Veranstaltung für die Aufstockung der Fördertöpfe sowohl für die KWK-Ausschreibungen als auch für die innovative KWK, um den Anteil erneuerbarer Wärme anheben zu können.

Jörg Lange, Geschäftsführer vom Verein „CO2 Abgabe“, appellierte beim Duisburger KWK-Symposium als Redner dafür, den CO2-Preis auch sozialverträglich zu gestalten. Es brauche dazu flankierende Maßnahmen zur CO2-Bepreisung, etwa die Umsetzung von Tankgutscheinen für den Arbeitsweg. Zudem müsse am Wärmemarkt dringend das Vermieter/Mieter-Dilemma angegangen werden. Hintergrund ist, dass sich die Regierung nicht darauf einigen konnte, die CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern zur Hälfte aufteilen.

Zu der Thematik sind in den vergangenen Monaten auch Studien durchgeführt worden. Eine wurde kürzlich von der Energieagentur NRW  veröffentlicht. Sie zeigt, dass das Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Dekarbonisierung des Wärme- und Verkehrssektors zu wenig Wirkung entfaltet.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Universität eine Untersuchung herausgegeben. Die Forscher plädierten damals schon dafür, dass die Politik bei der CO2-Bepreisung differenzierter auf die unterschiedlichen Anlagen schauen müsse und entsprechend gegensteuern solle.
 
Die Kurzstudie als PDF.
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Quelle: Universität Duisburg-Essen
 

Heidi Roider
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Donnerstag, 24.06.2021, 14:56 Uhr

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