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Enerige & Management > Smart Meter - EMH-Gateway mit erweitertem Funktionsumfang
Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter. Bild: EVM, Sascha Ditscher
SMART METER:
EMH-Gateway mit erweitertem Funktionsumfang
Mit EMH Metering hat nun der zweite Anbieter von Smart-Meter-Gateways das Re-Zertifizierungsverfahren beim BSI abgeschlossen.
 
Ab sofort können Messstellenbetreiber auf zwei Smart-Meter-Gateways zurückgreifen, die einen erweiterten Funktionsumfang aufweisen. Nach PPC hat nun auch EMH Metering die Re-Zertifizierung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für eine neue Firmware erhalten.

„Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem noch umfassenderen Einsatz von intelligenten Messsystemen und ein wichtiges Signal für die Branche“, sagt Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH Metering. Neben den nach der ursprünglichen Zertifizierung verfügbaren Tarifanwendungsfällen (TAF) 1, 2, 6 und 7 decken die Smart Meter Gateways nun auch die TAF 9, 10 und 14 ab. In einer Mitteilung weißt EMH Metering darauf hin, dass sich diese durch ein Software-Update auf bereits verbaute Gateways aufspielen lassen. „Neue Gateway-Lieferungen können die TAFs bereits enthalten“, heißt es weiter von Seiten des Anbieters.

Mit Hilfe von TAF 9 („Abruf der IST-Einspeisung einer Erzeugungsanlage“) und TAF 10 („Abruf von Netzzustandsdaten“) erhalten Netzbetreiber wesentliche Informationen über die aktuelle Situation in ihren Netzen und können möglichen Netzengpässen vorbeugen. Der Tarifanwendungsfall 14 („hochfrequente Messwertbereitstellung für Mehrwertdienste“) ist Grundlage für neue Geschäftsmodelle, die auf minütliche Messwerte setzen im Gegensatz zu den bisher üblichen Viertelstunden-Werten.

Jüngst hatte ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen in Münster zu hitzigen Diskussionen über den Funktionsumfang der Smart Meter Gateways geführt. Das Gericht vertritt unter anderem die Auffassung, dass die Geräte alle Tarifanwendungsfälle und Funktionen sofort abbilden müssen, um den Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes zu entsprechen. Nach bisheriger Auffassung von Bundeswirtschaftsministerium, BSI und einer Vielzahl von Branchenvertretern sollen die Funktionen jedoch nicht auf einmal, sondern schrittweise umgesetzt werden. Dieses Verfahren entspricht auch dem Vorgehen, das in der Roadmap, der „Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“, von BSI und BMWi dargelegt ist. Derzeit prüfen BMWi und BSI den OVG-Beschluss.

 

Die Tarifanwendungsfälle im intelligenten Messwesen

TAF1: Datensparsame Tarife
TAF2: Zeitvariable Tarife
TAF3: Lastvariable Tarife
TAF4: Verbrauchsvariable Tarife
TAF5: Ereignisvariable Tarife
TAF6: Abruf von Messwerten im Bedarfsfall
TAF7: Zählerstandsgangmessung
TAF8: Erfassung von Extremwerten für Leistung
TAF9: Abruf der Ist-Einspeisung einer Erzeugungsanlage
TAF10: Abruf von Netzzustandsdaten
TAF11: Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen
TAF12: Prepaid-Tarif
TAF13: Bereitstellung von Messwertsätzen zur Visualisierung für den Letztverbraucher über die WAN-Schnittstelle
TAF14: Hochfrequente Messwertbereitstellung für Mehrwertdienste

 
 

Fritz Wilhelm
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Mittwoch, 31.03.2021, 16:05 Uhr

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