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REGENERATIVE:
Europäische Kommission genehmigt Teile des EEG 2021
Die Europäische Kommission hat am 29. April das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) beihilferechtlich genehmigt, das am Jahresanfang in Kraft getreten ist.
 
Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) enthält die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Im Umfang der Genehmigung kann das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz damit ab sofort angewendet werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) begrüßte die Genehmigung: „Das schafft Rechtssicherheit für dringend erforderliche Investitionen in die Energie der Zukunft.“

Die Kommission und das BMWi hätten das Genehmigungsverfahren in den letzten Monaten mit Hochdruck betrieben. „Wir setzen hierdurch ein klares Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien“, sagte Altmaier. Der EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, sagte in einer Videokonferenz mit Minister Altmaier, Europa müsse eine der treibenden Kräfte im Klimaschutz sein. Deutschlands Energiewende sei dabei ein wichtiger Baustein zur Erreichung der EU-Ziele. 

Allerdings hat die Europäische Kommission zu einzelnen Regelungen des EEG 2021, beispielsweise der Regionalisierung der EEG-Förderung durch Südquoten, noch vertieften Prüfbedarf angemeldet.

Noch viel weiterer Prüfbedarf

Zudem gibt es Regelungen, die erst noch durch Verordnung ausgestaltet werden müssen, so insbesondere die gesetzliche Vollbefreiung von der EEG-Umlage für grünen Wasserstoff. Diese Regelungen würden auch auf deutschen Wunsch hin in einem separaten Verfahren von der Kommission geprüft. Das BMWi wird diese separaten Genehmigungsverfahren mit Nachdruck verfolgen, um schnellstmöglich eine Genehmigung zu erlangen.

Nicht von der Genehmigung umfasst sind auch die am 27. April vom Bundeskabinett beschlossenen Erhöhungen der Ausschreibungsmengen für Wind an Land und Solar für das Jahr 2022. Diese werden nach Verabschiedung durch den Bundestag in einem separaten Genehmigungsverfahren von der Kommission geprüft.

Ü-20-Windkraftanlagen sollen ohne Genehmigung gefördert werden

Das Bundeskabinett hatte zudem in dieser Woche beschlossen, die Anschlussförderung für ausgeförderte Windenergieanlagen an Land so weiterzuentwickeln, dass sie keiner gesonderten beihilferechtlichen Genehmigung bedarf, sondern unter den „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ gefasst werden kann. Nach Inkrafttreten der beschlossenen Modifizierungen des EEG 2021 könne die Anschlussförderung für das Jahr 2021 dann unmittelbar angewendet und ausgezahlt werden.

Erleichterung bei Windkraft- und Solaranlagenbauern

Die Branche habe lange darauf gewartet, dass nun nach unnötig viel verstrichener Zeit die erforderliche Klarheit geschaffen wurde, kommentierte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) die Genehmigung. Nun könne die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse vom 1. Februar (Wind an Land) und 1. März (Photovoltaik-Freifläche und Bioenergie) endlich veröffentlichen. „Jetzt können Anlagenbetreiber mit dem Bau starten“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter.

Problematisch bliebe weiterhin die Kompensation der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel. „Das Parlament stellt damit sein eigenes Handeln unter Genehmigungsvorbehalt, denn nun müssen auch weitere Novellen des EEG in Brüssel genehmigt werden“, so Peter weiter. Es bleibe unerlässlich, die bestehende Preissystematik im Energiebereich zu reformieren. „Wir brauchen eine umfassende und grundlegende Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen und eine Erneuerung des Strommarktdesigns, das sich an den erneuerbaren Energien ausrichtet“, forderte sie.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, mahnte einen raschen Bescheid für die noch offenen Punkte an: „Wichtig ist, dass nun auch die beihilferechtlichen Genehmigungen für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ zeitnah erfolgen", sagte sie. Die Unternehmen brauchten Investitionssicherheit, damit der Kohleausstieg zügig voranschreiten und der sukzessive Umstieg auf grüne Fernwärme in den Wärmenetzen beschleunigt werden kann.

 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 29.04.2021, 15:32 Uhr

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