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Enerige & Management > Politik - Experten kritisieren ungenügenden Ausbau der Erneuerbaren
Bild: Shutterstock/canadastock
POLITIK:
Experten kritisieren ungenügenden Ausbau der Erneuerbaren
Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hörte am 7. Juni Experten zu anstehenden Gesetzentwürfen der Energiepolitik. Dabei äußerten die Redner viel Kritik.
 
Zur Diskussion standen eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein EEG-Sofortmaßnahmegesetz sowie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht. Ein Thema waren dabei die Anforderungen und Kriterien, die an die Produktion von Wasserstoff zum Klimaschutz geknüpft sein sollten.

Wasserstoff zentrales Thema

Carsten Rolle vom Bundesverband der Deutschen Industrie befasste sich mit den Anforderungskriterien an den grünen Wasserstoff, wie sie in einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur EEG-Verordnung enthalten sind. Die Befreiung der EEG-Umlage für Elektrolyseure sei eine entscheidende Maßnahme, die Kosten für die Produktion des grünen Wasserstoffs auf der Angebotsseite zu entlasten und somit den Pfad hin zu einem wettbewerbsfähigen Markt für Wasserstoff zu unterstützen, plädierte Rolle.

Für den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) machte Alexander Götz geltend, die Gesetzes- und Verordnungsvorhaben müssten noch konsequenter auf den Markthochlauf von Wasserstoff ausgerichtet werden. Dazu dürfe man die Kriterien für grünen Wasserstoff nicht zu eng fassen. Dies gelte sowohl für die Kriterien zum Strombezug als auch für die Technologie zur Wasserstofferzeugung. Gas- und Wasserstoffnetze sollten einheitlich reguliert werden. Eine Parallelstruktur könne dadurch vermieden werden.

Hans-Jörg Preisigke vom Verband der Chemischen Industrie verwies auf die grundlegende Bedeutung der beabsichtigten Anforderungen an den Wasserstoff für einen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. „Das übereilte Verfahren wird dieser Tragweite in keiner Weise gerecht“, kritisierte er. Zentrales Ziel der Wasserstoffwirtschaft müsse die Vermeidung von Treibhausgasemissionen sein. Restriktionen, die diesem Ziel entgegenstehen, müssten unterbleiben.

Mehr Strom aus Sonne und Wind nötig

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) befand, die angepeilten Ausbauziele reichten nicht aus. Sie legte dar, dass der in den 2020er-Jahren bestehende Bedarf, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen, zumeist unterschätzt werde. Der Strombedarf steige, wenn auch Mobilität und Wärmeversorgung elektrifiziert würden. Zudem bedeute der Einstieg in die inländische Wasserstoffproduktion zusätzlichen Ausbaubedarf von erneuerbaren Energien, da ansonsten nichtklimafreundliche Infrastrukturen für fossilen Wasserstoff entstünden.

Auch Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), meinte, vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der europäischen Klimaschutzpolitik und der aktuellen Novelle des Klimaschutzgesetzes sei es notwendig, die Ausbaupfade im EEG 2021 umfassend zu erhöhen. Für die Nutzung von Wind oder Photovoltaik müssten Probleme durch Planungsrecht oder lange Genehmigungsverfahren sowie bei der Beschaffung der nötigen Freiflächen beseitigt werden. Die rasche Umsetzung wäre „ein ganz großes Konjunkturprogramm“, sagte Andreae.

Hans-Jürgen Brick, Geschäftsführer des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, nannte als zentralen Punkt, die erneuerbaren Energien in das Energiesystem zu integrieren. Er rief dazu auf, den Markthochlauf mit einem Technologiehochlauf zu verknüpfen. „Klimaschutz muss mit Überlegungen verbunden werden, dabei die Kosteneffizienz nicht aus den Augen zu verlieren“, mahnte Brick.

Bioenergie wirtschaftlicher machen

Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie ging auf den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen ein. „Damit wird kein Beitrag zur Umsetzung der im Klimaschutzprogramm 2020 beschlossenen Maßnahmen geleistet, die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen auf 70 Prozent auszuweiten“, kritisierte sie. Das Ziel werde sogar konterkariert, indem die Stilllegung von Biogasanlagen vorangetrieben werde. Dadurch entstünden zusätzliche Emissionen. Daher müssten die Vergütungsansprüche deutlich höher festgelegt werden, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen, forderte Rostek.

Der Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, Frank Hennig, kritisierte, die Auswirkungen des massenhaften Ausbaus an Wind- und Solarenergieerzeugern seien noch unzureichend untersucht. „Von Umweltneutralität kann nicht die Rede sein“, sagte er. Unklar sei, wo die zusätzlich zu errichtenden Anlagen gebaut werden sollten und ob der zusätzlich erzeugte Strom systemkostenverträglich abtransportiert werden könne. Der Gesetzentwurf gehe nicht auf Stromspeicher ein − und auch nicht darauf, dass die neuen Kapazitäten durch ein hundertprozentiges Backup durch konventionelle Kraftwerke abgesichert werden müssten.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 08.06.2021, 12:27 Uhr

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