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Enerige & Management > Elektrofahrzeuge - Gesetz für 1.000 Schnellladepunkte im Bundestag
Bild: Jonas Rosenberger
ELEKTROFAHRZEUGE:
Gesetz für 1.000 Schnellladepunkte im Bundestag
Die Regierungskoalition hat sich auf Änderungen am Entwurf zum Schnellladegesetz geeinigt. Es setzt den Rahmen für den Aufbau von 1.000 Schnellladepunkten für die Elektromobilität.
 
Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren viele Details der Ausschreibung für 1.000 zusätzliche Schnellladepunkte für E-Mobile noch offen. Das war Auslöser für massive Kritik von Energieversorgern und Verbänden und eine Überarbeitung.
Christoph Ploß, der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erläuterte: „Viele Bürger kaufen sich derzeit kein batteriebetriebenes Elektroauto, da sie es bei längeren Strecken nicht aufladen können.“ Das Gesetz werde die Infrastruktur schaffen, dass man überall in Deutschland sein Elektroauto schnell laden kann.

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer, begründete den Gesetzentwurf: „Dies dient nicht nur der Verbesserung der Langstreckenmobilität mit batteriegetriebenen Fahrzeugen. Vielmehr wird so der Energie- und Antriebswende zur Erreichung der Klimaziele einerseits und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen andererseits der Weg geebnet."

VKU begrüßt das verbesserte Schnellladegesetz

Der überarbeitete Gesetzentwurf, der am 20. Mai den Bundestag passieren soll, findet Beifall bei den Ladepunktinstallateuren. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßt die Änderungen als erhebliche Verbesserungen für die ausbauenden Stadtwerke. Diese hätten bislang schon mehr als die Hälfte aller öffentlichen Ladepunkten im ganzen Land errichtet.

VKU-Chef Ingbert Liebing erläuterte: „Mit diesem Schnellladegesetz kommen wir bei der Elektromobilität wieder ein gutes Stück voran.“ Positiv sei, dass die Anzahl der bundesweiten Lose für Gebiete mit Schnellladestandorten von zehn auf achtzehn erhöht wurde. Zudem würden nun auch unterschiedlich große Lose gebildet, sodass sich auch mittelständische Stadtwerke bewerben und ihr technisches Know-how für die Elektromobilität einbringen könnten.

„In Summe sorgen die Abgeordneten für fairen und lebendigen Wettbewerb. Denn die neuen Regeln ermöglichen, dass die agilen Vorreiter mit praktischem Know-how beim Ladenetz-Aufbau mit- und den Wettbewerb beleben können“, sagte Liebing. Deswegen baue die Branche darauf, dass sich das Bundestagsplenum der Ausschuss-Empfehlung anschließt und das Schnellladegesetz so verabschiedet.

Hintergrund zum Gesetz:

Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“ (Schnellladegesetz) im Februar 2021 die Finanzierung von 1.000 Standorten mit jeweils mehreren Ladepunkten bundesweit beschlossen, die vor allem die Lang- und Mittelstreckenmobilität adressieren sollen.

Der Bund stellt hohe Anforderungen an die Betreiber hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit. Um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, sorgt der Bund im Gegenzug über eine Vergütung für die Vollfinanzierung von Investitions- und Betriebskosten. Laut der Studie des Bundesverkehrsministeriums „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf“ könnten bis 2030 alleine bis zu 10.000 innerörtliche Schnellladestandorte notwendig werden.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 20.05.2021, 11:22 Uhr

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