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Enerige & Management > Gas - Mythen rund um das Fracking
Quelle: Wintershall
GAS:
Mythen rund um das Fracking
Seit zehn Jahren gibt es in der Erdgasförderung Niedersachsens kein Fracking mehr. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie nutzt dies, um mit falschen Fakten aufzuräumen. 
 
In Deutschland verfügt Niedersachsen über das mit Abstand wichtigste Erdgasfördergebiet. Rund 95 % des aus deutschen Böden geförderten Erdgases stammt aus niedersächsischen Lagerstätten, wie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in einer Mitteilung vom 4. August bekannt gibt. Die jährliche Förderrate ist von 2011 bis 2020 von 12 auf 5,3 Mrd. Kubikmeter zurückgegangen. Dies entspricht laut LBEG noch etwa 5 % des in Deutschland jährlich verbrauchten Erdgases.

Am 27. Juli 2011 − vor fast genau zehn Jahren − gab es an der Bohrung Buchhorst T12 bei der Stadt Sulingen 53 Kilometer südlich von Bremen die bis heute letzte Fracking-Maßnahme in Niedersachsen. Bundesweit fand laut LBEG der letzte Frac 2014 in Mecklenburg-Vorpommern statt. 

Den Zehnjahrestag nimmt das LBEG zum Anlass, falsche Fakten zu korrigieren, die immer noch in der Öffentlichkeit kursieren:
  • Mythos 1 − Fracking ist eine in Deutschland noch niemals eingesetzte Fördermethode. Die Behörde widerlegt dies mit Zahlen aus den Jahren 1961 bis 2011: In dieser Zeit gab es in Niedersachsen insgesamt 350 registrierte Fracking-Maßnahmen. Aus den restlichen Bundesländern zusammen sind dem LBEG gut zwei Dutzend bekannt. 
  • Mythos 2 − Fracking ist eine dauerhafte Maßnahme. Falsch! Laut LBEG dauert ein sogenannter Frac meint nur wenige Stunden, in denen unter hohem Druck Wasser mit Additiven in die Erdgaslagerstätte gepumpt wird. Diese Zeit und der Druck reichen aus, um Risse in den an sich festen Gesteinsschichten zu erzeugen. Das Gas wird so freigesetzt und samt Bohrwasser und Sand an die Oberfläche befördert.
In den USA weit verbreitet, gilt Fracking in Deutschland sowohl gesellschaftlich als auch politisch als umstritten. 2016 verschärfte der Gesetzgeber auf Bundesebene die Voraussetzungen für das Fracking im Berg-, Wasser- und Naturschutzrecht. Seit dem 11. Februar 2017 ist das Gesetz zur "Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie" verbindlich.

Laut Bundesumweltministerium ist die Erdgasgewinnung in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein − sogenannte unkonventionelle Fracking-Vorhaben − mittlerweile aufgrund fehlender Erfahrungen und Kenntnisse in Deutschland grundsätzlich verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein zulassen. Dafür sind strenge Bedingungen vorgesehen. Auch für das sogenannte konventionelle Fracking in anderen Gesteinen gelten strenge Anforderungen.

Auf seiner Internetseite  hat das LBEG die gängigsten Fragen rund um das Fracking-Verfahren zusammengestellt.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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Mittwoch, 04.08.2021, 16:06 Uhr

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