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Enerige & Management > Österreich - Netzbetreiber fordern rasche EAG-Umsetzung
Quelle: Fotolia/YuI
ÖSTERREICH:
Netzbetreiber fordern rasche EAG-Umsetzung
Nach Ende der Sommerpause im September muss die österreichische Politik rasch beginnen, die Bestimmungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG-Paket) umzusetzen, fordern Netzbetreiber.
 
Das forderte der Geschäftsführer der Netz Oberösterreich, Michael Haselauer, am 5. August bei einem Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit in Wien. Haselauer erläuterte, das Paket sei seit 28. Juli in Kraft. Nun gelte es, die Ausführungsgesetze und Verordnungen so bald wie möglich zu erlassen beziehungsweise anzupassen.

Auch die neun Bundesländer müssten ihre energiewirtschaftlichen Bestimmungen zügig adaptieren. Ferner seien weitere Rahmenbedingungen festzulegen, etwa die Förderrichtlinien für Ökostrom und die Marktregeln.

Handlungsbedarf sieht Haselauer insbesondere hinsichtlich der Energiespeicherung, der Energiegemeinschaften und des Netzausbaus. Was die Energiespeicherung betrifft, gehe es vor allem darum, die Sektorkopplung zwischen Strom und Gas zu erleichtern. Vorgesehen sei im EAG-Paket bekanntlich, die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien, primär Wind und Photovoltaik (PV), bis 2030 um 27 Mrd. kWh beziehungsweise etwa 50 % zu steigern. Daraus ergeben sich laut Haselauer zwangsläufig Produktionsüberschüsse in den Sommermonaten sowie Produktionslücken im Winterhalbjahr.

Der Ausgleich könne nur mit Speichern erfolgen, wobei die elektrolytische Erzeugung von Wasserstoff aus Wasser „sinnvoll“ sei. Dies bekräftigte auch der Geschäftsführer der Netz Burgenland, Wolfgang Trimmel. Sein Unternehmen verspüre derzeit schon „enormen Druck“ seitens der Wind- und PV-Industrie: „Wir müssen mittlerweile den Anschluss von Anlagen an unser Netz ablehnen. Das sorgt für Verstimmung.“

Im Hinblick auf den kommenden Ökostromausbau empfehle sich daher, eine „uralte Idee“ aufzugreifen: „Was wäre, wenn wir mit dem Ökostrom in großem Stil Wasserstoff erzeugen und über eigene Leitungen oder das Gasnetz zur Raffinerie Schwechat bei Wien bringen, um ihn dort weiterverarbeiten zu lassen?“ Mit Förderungen für Elektrolyseanlagen mit bis zu 50 MW Leistung biete das EAG-Paket diesbezüglich Möglichkeiten. Und die Raffinerie liegt unweit der Parndorfer Platte, wo sich ein wesentlicher Teil der österreichischen Windparks befindet.

„Europarechtlich bedenklich“

Auch hinsichtlich der Energiegemeinschaften sind noch etliche Punkte zu klären, betonte Haselauer. Da sich an den „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ nicht zuletzt Privatpersonen beteiligen sollen, stelle sich die Frage nach der Geltung des Konsumentenschutzgesetzes. Ferner müsse festgelegt werden, ob und inwieweit Energiegemeinschaften der Aufsicht durch die Regulierungsbehörde E-Control unterliegen. Dies ist unter anderem von Bedeutung, weil sie nicht benötigten Strom in die öffentlichen Netze einspeisen dürfen.

Positiv beurteilt Haselauer, dass Energiegemeinschaften keine Stromnetze betreiben dürfen. Eine entsprechende Erlaubnis war im Begutachtungsentwurf des EAG-Pakets vorgesehen, entfiel jedoch in der beschlossenen Version. Damit trug das Klima- und Energieministerium (BMK) offenbar wettbewerbsrechtlichen Bedenken Rechnung, so Haselauer auf Anfrage der Redaktion: „Wer über ein privates Stromnetz versorgt wird, kann unter Umständen seinen Versorger nicht frei wählen. Das wäre europarechtlich bedenklich.“

„First-Mover Disadvantage“

Hinsichtlich des Netzausbaus schließlich wiederholte Haselauer die bekannte Forderung der Energiewirtschaft nach Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Ihm zufolge ziehen sich diese bisweilen „jahrelang hin. Da geht es manchmal nicht mehr um Sachinteressen, sondern darum, dass Leute sie für persönliche Ziele nutzen“.

Nichts für die Verfahrensbeschleunigung brachte bis dato das seit Dezember 2018 in Kraft befindliche Standort-Entwicklungsgesetz für „standortrelevante Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich“, bestätigte Haselauer auf Anfrage der Redaktion. Über ein Projekt, dem die Bundesregierung auf Antrag ein solches Interesse zubilligt, ist seitens der Behörden binnen zwölf Monaten zu entscheiden. Das Projekt ist zu genehmigen, falls sich nicht „im Verfahren auf unzweifelhafte Weise ergeben hat, dass das Vorhaben bestimmten Genehmigungsvoraussetzungen in einem Maße zuwiderläuft, dass diese Mängel durch Auflagen, Bedingungen, Befristungen, Projektmodifikationen oder Ausgleichsmaßnahmen nicht behoben werden können“.

Laut Haselauer stehen manche Umweltgruppen dem Gesetz äußerst kritisch gegenüber. Dieses zu nutzen, „könnte daher auch eine First-Mover Disadvantage sein“. Ähnlich äußerte sich Trimmel: „Unsere Genehmigungsverfahren sind bisher gut gelaufen. Wir wollen das Standort-Entwicklungsgesetz nicht als Erste ausprobieren.“
 

Klaus Fischer
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Donnerstag, 05.08.2021, 11:51 Uhr

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