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Enerige & Management > E&M Vor 20 Jahren - Noch keine Einigung über KWK-Bonus
Bild: E&M
E&M VOR 20 JAHREN:
Noch keine Einigung über KWK-Bonus
Ein Verhandlungsmarathon ging dem „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" voraus.
 
Der Weg zum KWK-Gesetz, das am 1. April 2002 in Kraft trat, war geprägt von vielen Diskussionen und Streitigkeiten, auch zwischen Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) und Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos). Die beiden Mitglieder des Kabinetts von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatten sich Anfang März 2001 darauf verständigt, eine KWK-Quote zumindest vorläufig nicht weiter zu verfolgen.
 
Der ehemalige stellvertretende E&M-Chefredakteur Jan Mühlstein begleitete damals in Kommentaren und Berichten die Entstehung des KWK-Gesetzes.
 
Die Kluft zwischen den Stromkonzernen und der kommunalen Versorgern ist größer geworden. Außerdem verlangt die industrielle Energiewirtschaft Änderungen am KWK-Eckpunktepapier, bevor ein von allen Verbänden unterschriebenes Branchenkonzept dem Bundeswirtschaftsminister vorgelegt werden kann.
 
Am 28. März um 14 Uhr hatten die Vertreter der Energiewirtschaft einen Termin bei Dr. Christel Möller, Leiterin der Abteilung III - Energie des Bundeswirtschaftsministeriums, um ihr ein Eckpunktepapier für eine auf Initiative des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) formulierte gemeinsame Branchenposition zur Kraft-Wärme-Kopplung zu überreichen. Die um 11:45 Uhr fertiggestellte Endfassung zeigt allerdings eine noch größere Kluft zwischen der Verbundwirtschaft und den kommunalen Unternehmen, als sie bereits in der um 8:30 Uhr geschriebenen, in E&M Powernews bereits vorgestellten Version enthalten war. So lehnen die Verbundunternehmen nun einen Bonus für den Bau neuer KWK-Anlagen ab. Außerdem soll eine Modernisierung nur auf der Basis der testierten Wärmeleistung der Altanlage gefördert werden, wenn bei der Erneuerung wesentlicher Anlagenteile die spezifischen Investition mindestens 80 Prozent einer Neuanlage ausmachen.

Noch aus einem weiteren Grund wird es für die Energiewirtschaft schwierig, dem Wunsch von Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller zu folgen, ihm bis zum 6. April ein von allen Verbänden unterzeichnetes einheitliches Positionspapier vorzulegen: Bei der Besprechung am 28. März meldete nämlich auch der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft seine grundsätzlichen Einwände an. Wie gegenüber E&M Powernews der scheidende VIK-Geschäftsführer Dr. Hans-Jürgen Budde erläutert hat, verlangt sein Verband unter Beachtung von Effizienzkriterien die vollständige Gleichbehandlung der industriellen und der kommunalen KWK-Anlagen bei der Bonusgewährung, während laut dem VDEW-Papier nur der industrielle KWK-Überschussstrom gefördert werden soll, der in das Netz der Allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Außerdem spricht sich der VIK auch für eine Förderung des KWK-Ausbaus aus. In diesen beiden Punkten stimmt die Industrie also mit der Position überein, die der VKU zusammen mit der Gewerkschaft ver.di, dem Deutschen Städtetag und dem Verband des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus (VDMA) formuliert hat.

Härtefallregelung für stromintensive Industrie angemahnt

Der VIK beharrt weiterhin darauf, die Förderung der KWK in die am 9. November mit der Bundesregierung getroffene Klimaschutzvereinbarung der deutschen Wirtschaft einzubinden und wettbewerbsneutral – das heißt aus Steuermitteln – zu finanzieren. „Die Produktionsfaktoren Strom und Wärme dürfen nicht zusätzlich belastet werden, um den Industriestandort im internationalen Wettbewerb nicht zu gefährden“, mahnt Budde. Der erfahrene Industrie-Lobbyist weißt allerdings, dass diese Forderung bei Bundesfinanzminister Hans Eichel auf wenig Gegenliebe stoßen wird. Deshalb nimmt die VIK auch zu einem möglicherweise nicht vermeidbaren Umlageverfahren Stellung: Es müsse eine Härtefallregelung für stromintensive Industrie sowie eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen Industrie und Stromwirtschaft enthalten. Die Weiterwälzung der Mehrkosten auf die Netznutzungsgebühren solle außerdem entsprechen der Systematik der Verbändevereinbarung Strom II nach Spannungsstufen differenziert werden. Was die Höhe der KWK-Förderung betrifft, steht der VIK auf der Seite der Verbundwirtschaft; eine Verteuerung der Stromkosten durch die Finanzierung des KWK-Bonus um bis 0,5 Pf./kWh – wie es das kommunale Modell vorsieht – hält Budde für nicht akzeptabel.

Am kommenden Montag wollen die Spitzenvertreter der Energieverbände erneut den Versuch unternehmen, bis zu dem von Müller gesetzten Termin eine Einigung zu erreichen. Da der Bundeswirtschaftsminister am 6. April die Energiewirtschaft nur mit einem unterschriftsreifen Vertrag empfangen will, wird der Termin wohl platzen. Davon ist jedenfalls Budde überzeugt, der aus drei Verhandlungen über Verbändevereinbarungen weiß, wie schwierig ein solches Geschäft ist.
 
 

Jan Mühlstein und Fritz Wilhelm
© 2024 Energie & Management GmbH
Sonntag, 28.03.2021, 17:06 Uhr

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