• Moderate Marktreaktion auf israelische Attacke 
  • Verbände drängen auf rasche Verabschiedung des Solarpakets
  • Prognos-Analyse hält früheren Kohleausstieg für möglich
  • Start für 200-Megawatt-Solarpark in der Südeifel
  • Berlin plant bis 2030 Ladepunkte für 400.000 E-Autos
  • Netzdienlicher 5-MW-Elektrolyseur geht in Betrieb
  • Wuppertal versorgt Bayer mit grünem Strom
  • Bundesministerien in der Kritik
  • RWE und Iqony verlängern Fernwärme-Liefervertrag
  • Spie kauft Mobilfunkmasten- und Glasfaser-Unternehmen
Enerige & Management > Europaeische Union - Regulierung: Bedingt unabhängig
Bild: Shutterstock, jorisvo
EUROPAEISCHE UNION:
Regulierung: Bedingt unabhängig
Die nationalen Regulierungsbehörden in der EU haben in den letzten Jahren mehr Kompetenzen, aber nicht immer auch mehr Geld und Personal erhalten.
 

Nach einem Bericht des Rates der europäischen Regulierungsbehörden (CEER), der jetzt in Brüssel vorgelegt wurde, haben die meisten EU-Staaten die Vorgaben aus dem EU-Gesetzespaket „Saubere Energie“ inzwischen in nationales Recht umgesetzt. In vielen Fällen wurden den Regulierungsbehörden (NRA) neue Aufgaben und Zuständigkeiten übertragen. Sie müssen mehr Informationen zusammentragen und auswerten, enger mit anderen Akteuren auf den Energiemärkten kooperieren. Für neue Geschäftsfelder wie den Zugang zu Energiespeichern, den Aufbau strategischer Reserven oder Kapazitätsmechanismen müssten neue, regulatorische Vorschriften entwickelt werden.

Die Mehrheit der NRA verfüge über ausreichende Ressourcen, um die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können, heißt es in dem Bericht des CEER. Ein Drittel der Regulierer sei jedoch finanziell so unzureichend ausgestattet, dass sie sich nur als bedingt unabhängig betrachteten.

Fast alle Regulierungsbehörden haben inzwischen gesetzlich klar definierte Aufgaben und Pflichten und verfügen über eine rechtlich unabhängige Führung. In manchen Ländern werde die Unabhängigkeit der Regulierung im Gesetz ausdrücklich festgeschrieben. Entscheidungen der Behörde müssten direkt umgesetzt werden und bedürften keiner Bestätigung. Regierungen nähmen höchstens Einfluss auf langfristige Arbeitsprogramme oder Strategien der NRA.

Personal in den vergangenen Jahren aufgestockt

In den letzten drei Jahren hätten die meisten Behörden ihr Personal aufgestockt. Bei den dauerhaft Beschäftigten handele es sich überwiegend um Beamte. Nur in wenigen Ländern gebe es Einschränkungen, wenn es darum gehe, Mitarbeiter aus den zu regulierenden Sektoren zu rekrutieren. In den meisten NRA sei eine Position an der Spitze der Behörde oder im Verwaltungsrat aber unvereinbar mit Verpflichtungen in der regulierten Privatwirtschaft. Direktoren oder Verwaltungsratsmitglieder können aber in den meisten Fällen dort wieder beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr für die NRA tätig sind. Dafür müssen sie entweder eine Zwangspause (cooling off periode) einlegen oder Einschränkungen zur Begrenzung von Interessenkonflikten akzeptieren.

Eine Entlassung der Behördenchefs oder der Verwaltungsräte sei nur unter gesetzlich klar definierten Voraussetzungen möglich.

Zwar seien die Budgets fast aller NRA in den letzten Jahren gestiegen, in vielen Fällen wurden dadurch aber nur inflationsbedingt höhere Kosten ausgeglichen. Die meisten Regulierungsbehörden finanzieren sich überwiegend aus Beiträgen und Gebühren der regulierten Unternehmen. Ihre Höhe legen die NRA selber fest, in manchen Fällen in Absprache mit der Regierung oder anderen Behörden.

Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Behörden in der Regel selbstständig, nur in wenigen Ländern nimmt die Regierung Einfluss.

Die meisten Regulierungsbehörden sind rechenschaftspflichtig gegenüber dem Gesetzgeber, der Öffentlichkeit und den regulierten Branchen und müssen diese durch Berichtspflichten erfüllen, insbesondere gegenüber den Parlamenten. Mit Blick auf ihre Entscheidungen müssen sie die betroffenen Parteien vorher anhören und die Entscheidungen begründen und veröffentlichen. Die Regulierungsentscheidungen können in den meisten Fällen nur durch Gerichte aufgehoben werden.

Umgekehrt unterliegen Unternehmen Informationspflichten, die die NRA auch mit Sanktionen durchsetzen kann. Dies sei vor allem bei der Regulierung von Monopolpreisen von Bedeutung. Die Regulierer können dafür in manchen Ländern auch das Strafrecht in Anspruch nehmen. Oder sie können als Schiedsgericht zwischen Marktteilnehmern vermitteln. Weitere Informationen  auf der Internetseite der CEER.
 

 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 27.04.2021, 14:39 Uhr

Mehr zum Thema