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Enerige & Management > Kohlekraftwerke - Bundesnetzagentur benennt nächste Stilllegungen
Bild: Photocase.com, Markus Imorde
KOHLEKRAFTWERKE:
Bundesnetzagentur benennt nächste Stilllegungen
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge in der 2. Auktion im Zuge des Kohleausstiegs gegen Entschädigung erteilt. Drei weitere Steinkohlekaftwerke gehen damit Ende des Jahres vom Netz.
 
Bei der zweiten Auktion nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) erhielten zwei große Steinkohlekraftwerke in Wilhelmshaven und bei Peine in Niedersachsen sowie eine kleine Anlage in Sachsen-Anhalt einen Zuschlag, wie die Bundesnetzagentur am 1. April mitteilte. Die Kraftwerke dürfen ab dem 8. Dezember 2021 keine Kohle mehr verfeuern, um Strom zu erzeugen. Die Höhe der Entschädigungen blieb mit Verweis auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Betreiber ungenannt.

Das Kraftwerk Wilhelmshaven wird vom Düsseldorfer Energiekonzern Uniper betrieben. Er wollte die 45 Jahre alte Anlage mit einer Leistung von 757 MW nach seinen bisherigen Planungen spätestens Ende kommenden Jahres stilllegen. Bei der zweiten Großanlage handelt es sich um das Kraftwerk Mehrum am Mittellandkanal mit 690 MW, das zur Holding EPH des tschechischen Milliardärs Daniel Kretisky gehört. Im Gegensatz zur ersten Runde konnten dieses Mal auch Anlagen, die im Süden Deutschlands liegen, an der Ausschreibung teilnehmen.

„Die Ausschreibung von 1.500 MW war erneut überzeichnet“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Daher habe der höchste Zuschlag mit 59.000 Euro pro MW deutlich unter dem gesetzlichen Höchstpreis von 155.000 Euro je MW gelegen. In der ersten Auktionsrunde hatten Ende vergangenen Jahres elf Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 4.800 MW einen Zuschlag erhalten, darunter das Kraftwerk Moorburg in Hamburg. Bei der ersten Auktion waren Stilllegungsprämien von insgesamt 317 Mio. Euro vergeben worden.
 
Bezuschlagte Steinkohlekraftwerke zur Stilllegung, Stand April 2021
Bild: BNetzA - Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.

Die Übertragungsnetzbetreiber müssen bewerten, ob sie auch ohne die Kraftwerke die Versorgungssicherheit mit Strom aufrechterhalten können. Falls nicht, müssen sie bei der Bundesnetzagentur einen Wechsel in die Sicherheitsreserve beantragen, womit zumindest Teile der Kraftwerksleistung für Engpässe weiter in Bereitschaft gehalten werden. Insgesamt sind acht Auktionen mit sinkenden Entschädigungen geplant. Spätestens im Jahr 2038 soll in Deutschland die Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle beendet sein. Der nächste Ausschreibungstermin ist der 30. April 2021. Die Zuschläge der 2. Auktionsrunde  stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 01.04.2021, 15:16 Uhr

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