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Enerige & Management > Energiewirtschaftsgesetz - Entwurf verstößt gegen Klimaschutzprogramm und EU-Richtlinie
Bild: Sonnen GmbH
ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ:
Entwurf verstößt gegen Klimaschutzprogramm und EU-Richtlinie
Der Entwurf zum EnWG-E wurde in erster Lesung im Bundestag beraten. Aus diesem Anlass kritisiert der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) wichtige Versäumnisse im Gesetz.
 
Die Regelungen zu Energiespeichern im eingebrachten Gesetzesentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG-E) sind nach Meinung des Bundesverbands Energiespeicher (BVES) völlig unzureichend. Sie setzten nicht einmal verpflichtende Vorgaben aus EU-Richtlinien um, die aktuell in deutsches Recht zu überführen sind. „Versprochen, doch leider gebrochen!“, resümiert Urban Windelen, BVES-Bundesgeschäftsführer. „Die Bundesregierung verstößt mit diesem Gesetzesentwurf gegen das eigene Klimaschutzprogramm“, so Windelen.

Die Energiespeicherbranche und auch die Betreiber der vielen Speicher in den Haushalten warteten ungeduldig auf die versprochene Beseitigung der regulatorischen Hemmnisse. „Ohne Speicher und ohne den effizienten Multi-Use-Einsatz von Speichern fehlt der Energiewende weiterhin ein entscheidender Baustein“, mahnte Windelen.

Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung lege unmissverständlich fest, dass Energiespeicher von bestehenden Doppelbelastungen mit Umlagen und Abgaben zu befreien sind, um den notwendigerweise wachsenden Einsatz von Energiespeichern für die Energiewende und den Klimaschutz nicht weiter zu behindern. Auch die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie geben vor, dass Energiespeicher nicht länger mit doppelten Steuern und Abgaben belegt werden sollen.

Doch das EnWG-E setze diese Befreiung nicht um. Zudem legten bestehende EU-Richtlinien eine Definition für die Energiespeicherung fest, mit der die eigenständige Aufgabe von Energiespeichern im Energiesystem festgeschrieben wird. Gleichzeitig räumten sie Energiespeichern ein „Recht auf Multi-Use“ ein, damit diese gleichzeitig für verschiedene Systemdienstleistungen genutzt werden können und so ihre Fähigkeiten umfänglich in das Energiesystem einbringen können.

Urban Windelen kritisiert: „Diese Vorgaben hat das Bundeswirtschaftsministerium schlicht nicht aufgenommen, trotz eindeutiger Beschlusslage der gesamten Bundesregierung“. Die Rechte der Bürger sowie Betreiber von Speichern würden teils so offensichtlich vernachlässigt oder kurzerhand umformuliert, dass der Verstoß gegen Wort und Wille der europarechtlichen Regelungen evident ist.

„Es ist völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium hier einerseits eine wachsende Industrie mit hoher Wertschöpfung in und für Deutschland sowie andererseits die bedeutende Rolle von Speichern für unser Energiesystem, die Energiewende und den Klimaschutz weiter blockiert“, klagt Windelen. Der BVES setze jetzt auf den Bundestag, um dort noch konstruktive Änderungen am EnWG-E zu erreichen.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 25.03.2021, 12:44 Uhr

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