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Enerige & Management > Photovoltaik - Solaranlagen auf Neubauten sind in Berlin ab 2023 Pflicht
Bild: Shutterstock
PHOTOVOLTAIK:
Solaranlagen auf Neubauten sind in Berlin ab 2023 Pflicht
Das Abgeordnetenhaus in Berlin hat die vom rot-rot-grünen Senat geplante Solarpflicht auf Dächern verabschiedet. Damit sind sämtliche Neubauten ab 2023 mit Modulen auszustatten.
 
Solaranlagen auf dem Dach eines jeden Neubaus: Ein entsprechendes Solargesetz des Senats hat die rot-rot-grüne Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus durchgesetzt. Die Pflicht zur Installation von Modulen gilt ab 2023 und schließt auch jene älteren Gebäude ein, deren Dach in größerem Stil saniert wird. Mit dem Gesetz will die Landesregierung aus SPD, Linken und Grünen möglichst schnell bei ihrem Ziel vorankommen, 25 % des städtischen Strombedarfs über Sonnenenergie zu decken.

Das Land Berlin reiht sich damit in die Liste der Bundesländer ein, die ihre Klimaziele auch über solare Vorgaben beim Gebäudebau zu erreichen versuchen. Den Startschuss hatte Baden-Württemberg gemacht, das bereits mit Beginn des kommenden Jahres ins Baurecht eingreift. Bei Nichtwohngebäuden wie Lager- und Produktionshallen, aber auch Parkhäusern sind ab 2022 Solaranlagen anzubringen. Eine weitergehende Vorgabe, die auch Wohnhäuser einbezogen hätte, konnte die Mehrheitsfraktion der Grünen ihrem Koalitionspartner CDU nicht abringen.

Bundesländer uneins in der Solarpflicht für Wohngebäude

Im Ländervergleich empfindet der klimapolitische Sprecher der Grünen in Berlin, Georg Kössler, die Regelung für die Bundeshauptstadt als „ambitioniertestes Solargesetz Deutschlands“ und "überfällig" angesichts der Herausforderungen, mit denen Berlin im kommenden Jahrzehnt zu tun hat. Das Gesetz werde „zur Installation von Tausenden von Solaranlagen führen“, ergänzte Michael Efler vom Koalitionspartner Die Linke. Die CO2-Belastung, rechnete Energieexperte Jörg Stroedter (SPD) vor, werde binnen fünf Jahren um 37.000 Tonnen sinken.

Auch der Stadtstaat Hamburg hat inzwischen ein weitreichendes Klimaschutzgesetz verabschiedet, das für sämtliche Neubauten verpflichtende Solaranlagen vorsieht. Der Start erfolgt hier 2023. Eine Vorgabe für Bestandsgebäude wie in Berlin, die bei Dachsanierungen nachträglich Solarmodule installieren müssen, greift an der Elbe erst 2025. Wie in der Bundeshauptstadt federt auch Hamburg die Solarpflicht ab, sofern es berechtigte Gründe gibt. Eine solche Ausnahme ist mangelndes Kapital für das Sonnenkraftwerk, hier kann das eigene Dach auch an einen Solaranlagenbetreiber verpachtet werden.

In Berlin sind die Vorgaben für die Eigentümerinnen und Eigentümer von kleineren Ein- und Zweifamilienhäusern weniger streng als bei größeren Privatgebäuden. So ist die Mindestgröße der Anlagen auf 2-kW-Anlagen herabgesetzt. Ferner bezieht sich die zu belegende Fläche bei Dachsanierungen auf mindestens 30 % der Nettofläche des Daches, also abzüglich verschatteter und ungeeigneter Bereiche. Neubauten müssen 30 % der Bruttofläche mit Solarzellen belegen. Insgesamt sei dies ein Beitrag zur „sozial-ökologischen Transformation“, so der Grüne Georg Kössler.

Kritik kam vom wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, Christian Gräff. Er bemängelt die Belastungen für Einfamilienhäuser und kleine Handwerksbetriebe und warf der Koalition Versagen vor, weil sie die Liegenschaften der öffentlichen Hand aus Kostengründen von dem Gesetz ausnehme.

In Schleswig-Holstein mit seiner Regierung aus CDU, Grünen und FDP sind - wie in Baden-Württemberg - Privathäuser nicht von der Solarpflicht betroffen, die ab 2022 gilt. Für neu gebaute Nichtwohngebäude und bei Sanierungen ist ein Mindestanteil von 10 % der Dachfläche für Solaranlagen einzuplanen.

Anfang Juni waren schließlich die Vorstellungen der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) publik geworden. In der auf 2022 vorzuziehenden Gesetzesänderung ist im Falle von Neubauten und größeren Dachsanierungen die Vorgabe vorgesehen, Solar- oder Solarthermie zu installieren. Die politischen Beratungen dazu sind aber noch nicht beendet.
 

Volker Stephan
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 17.06.2021, 16:06 Uhr

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