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Enerige & Management > Biokraftstoffe - Nachhaltige Biokraftstoffe schneller durchsetzen
Bild: Fotolia.com, Bernd Leitner
BIOKRAFTSTOFFE:
Nachhaltige Biokraftstoffe schneller durchsetzen
Der zum Jahresende 2020 vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie (RED II) benötigt laut Biokraftstoffverbänden noch Korrekturen.
 
Der vorliegende Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium (BMU) sei nicht ausreichend, um die heutige Treibhausgasminderung durch nachhaltige Biokraftstoffe für die Zukunft tatsächlich zu sichern und neue Kraftstoffalternativen im Markt zu etablieren. So die Bewertung der Veranstalter des 18. Internationalen Fachkongresses „Kraftstoffe der Zukunft 2021“. Sie nahmen schon vor dem Beginn des Kongresses am 18. Januar Stellung zur geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie (RED II) aus dem BMU.

Die Biokraftstoffverbände bewerten den Gesetzentwurf grundsätzlich als wichtigen Schritt in die richtige Richtung für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor. Allerdings seien Verbesserungen vor der anstehenden Debatte im Deutschen Bundestag nötig. Hintergrund ist, dass die EU-Mitgliedstaaten die europäischen Vorgaben für erneuerbare Energien (RED II) bis zum Juni 2021 in nationales Recht umsetzen müssen.

Treibhausgasquote schneller anheben

Dazu hatte die Bundesregierung im Dezember 2020 den Vorschlag eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG) sowie für die „Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der THG-Quote“ vorgelegt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen sollen demzufolge angepasst werden. Den Verbänden geht die Erhöhung des Anteils von Biokraftstoffen darin nicht schnell genug. 
„Es ist positiv, dass die THG-Quote auf 22 % für das Jahr 2030 erhöht wurde. Allerdings soll die THG-Quote von heute 6 % mit dem Zwischenziel von 8 % in 2024 deutlich zu langsam ansteigen“, sagte Artur Auernhammer, Vorsitzender des Bundesverbandes Bioenergie e.V.. Erst ab 2026 sei eine beschleunigte Steigerung bis auf 22 % im Jahr 2030 vorgesehen. Das gefährde den Absatz herkömmlicher Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse ebenso wie solcher aus Abfällen und Reststoffen in den nächsten fünf Jahren, kritisierte er.

Keine Mehrfachanrechnungen

Besonders kritisch sehen die Biokraftstoffverbände die Mehrfachanrechnungen ausgewählter Erfüllungsoptionen auf die THG-Quote. So soll zum Beispiel Elektromobilität dreifach auf die Quote angerechnet werden. „Wir lehnen diese Mehrfachanrechnungen ab, weil sie Klimaschutz durch Rechentricks vortäuschen. In dieser Auslegungsform verliert die THG-Quote ihre Aussagekraft über reale Treibhausgaseinsparungen und den tatsächlichen Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr“, betont Auernhammer.

Auch die geplante Festlegung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von 4,4 % bis 2030 sei nicht überzeugend. Die europäischen Vorgaben erlaubten eine sehr viel höhere Obergrenze. Dies mache eine Revisionsklausel zur kurzfristigen Anpassung der THG-Quotenhöhe erforderlich.
Um die Minderungsziele im Verkehrssektor bis 2030 erreichen zu können und um Strafzahlungen der EU zu vermeiden, halten die Biokraftstoffverbände folgende Schritte für die Weiterentwicklung der THG-Quote durch den Deutschen Bundestag für notwendig:

1. Eine stufenweise Anhebung der THG-Quote von heute 6 % in gleichen jährlichen Schritten auf die vorgesehenen 22 % in 2030 für alternative Kraftstoffe und Antriebe.
2. Keine Mehrfachanrechnungen im System der THG-Quote.
3. Revision der Regelungen spätestens alle zwei Jahre.
4. Bis zum Jahr 2030 eine Stabilisierung und stetige Ausweitung des Beitrages konventioneller, nachhaltig erzeugter Biokraftstoffe.
5. Ablösung von Biodiesel aus Palmöl bis 2026 (EU erst 2030) und Ersatz mit heimischem Biodiesel aus Raps oder Bioethanol.
6. Ein ambitionierter Aufwuchspfad für fortschrittliche Biokraftstoffe auf 3,5 % bis zum Jahr 2030 statt 2,6 % laut Bundesregierung. Eine jährliche Revision der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe, damit sich die tatsächlichen Marktentwicklungen in der Gesetzgebung widerspiegeln.
7. Begleitende politische Entscheidungen, in welchen Segmenten sinnvollerweise höhere Anteile von Biokraftstoffen eingesetzt werden sollen (Schwerlastverkehr, Schiffs- und Flugverkehr, Land- und Forstwirtschaft).

Der 18. Internationalen Fachkongress für erneuerbare Mobilität „Kraftstoffe der Zukunft 2021“  ist im Internet verfügbar.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 13.01.2021, 13:11 Uhr

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