
Bild: Andrei Merkulov / Fotolia
KWK:
Weitreichende Änderungen beim KWKG
Für die KWK-Branche kommen erhebliche Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes zu. So soll es Einschnitte bei Boni und Fördersätzen geben.
Bisher liegt keine behilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission des im Sommer beschlossenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
(KWKG) vor. Aus diesem Grund erteilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bislang auch keine Zulassungen.
Mit der jüngsten EEG-Novelle ist auch beim KWKG Bewegung in die Sache gekommen – aber nicht so wie es sich die KWK-Branche
erhoffte. Bei der KWK wird es nochmals erhebliche Änderungen geben verglichen mit dem KWK-Gesetz, das am 14. August in Kraft
getreten ist. Die Veränderungen des KWK-Gesetzes 2020 waren Thema im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags
am 15. Dezember. „Im Zuge der Abstimmung mit der Europäischen Kommission sind einige Anpassungen bereits beschlossener Regelungen
im KWKG erforderlich geworden", steht in der Beschlussfassung.
„Das gesamte Boni-System, welches Systemdienlichkeit und regenerativen Brennstoffeinsatz anreizen sollte, ist gleichsam implodiert.“ So beschreibt es Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Nach der neuen Fassung entfällt der Südbonus nun, der Bonus für regenerative Wärme soll erst ab einer KWK-Anlagenleistung über 10 MW gelten – bislang galt hier die Grenze 1 MW. Zudem kann der Power-to-heat-Bonus künftig wohl erst ab 2024 in Anspruch genommen werden. „Hinzu kommen finanzielle Einschränkungen beim Kohleersatz-Bonus, welches vorrangig die Umstellung der Kohlekraftwerke betreffen wird, die vor 1985 in Betrieb gegangen sind“, schreibt das BHKW-Infozentrum.
Außerdem wird wohl die Ausschreibungspflicht ausgeweitet. Demnach sollen die Anlagen in Zukunft bereits ab 500 kW in die Ausschreibung. Bislang lag diese Grenzen bei 1 MW. Dies führt laut dem KWK-Experten Markus Gailfuß „nicht nur zu deutlich mehr administrativen Aufwendungen und einer zusätzlichen Unsicherheit bei Fernwärmeversorgern und Stadtwerken. Viel entscheidender dürfte der damit einhergehende komplette Wegfall der KWK-Förderung im Leistungsbereich über 500 kW für Contractoren sein, die innerhalb eines Quartiers oder einer Kundenanlage KWK-Strom vermarkten.“
Die Förderlaufzeit soll ebenfalls kürzer ausfallen. Momentan hat das KWKG eine Laufzeit bis 2029, das wird wohl auf 2026 reduziert werden. Was jedoch nun endgültig gilt künftig, wird sich erst noch entscheiden. Der Gesetzentwurf soll am 17. Dezember den Bundestag und am 18. Dezember den Bundesrat passieren.
„Das gesamte Boni-System, welches Systemdienlichkeit und regenerativen Brennstoffeinsatz anreizen sollte, ist gleichsam implodiert.“ So beschreibt es Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Nach der neuen Fassung entfällt der Südbonus nun, der Bonus für regenerative Wärme soll erst ab einer KWK-Anlagenleistung über 10 MW gelten – bislang galt hier die Grenze 1 MW. Zudem kann der Power-to-heat-Bonus künftig wohl erst ab 2024 in Anspruch genommen werden. „Hinzu kommen finanzielle Einschränkungen beim Kohleersatz-Bonus, welches vorrangig die Umstellung der Kohlekraftwerke betreffen wird, die vor 1985 in Betrieb gegangen sind“, schreibt das BHKW-Infozentrum.
Außerdem wird wohl die Ausschreibungspflicht ausgeweitet. Demnach sollen die Anlagen in Zukunft bereits ab 500 kW in die Ausschreibung. Bislang lag diese Grenzen bei 1 MW. Dies führt laut dem KWK-Experten Markus Gailfuß „nicht nur zu deutlich mehr administrativen Aufwendungen und einer zusätzlichen Unsicherheit bei Fernwärmeversorgern und Stadtwerken. Viel entscheidender dürfte der damit einhergehende komplette Wegfall der KWK-Förderung im Leistungsbereich über 500 kW für Contractoren sein, die innerhalb eines Quartiers oder einer Kundenanlage KWK-Strom vermarkten.“
Die Förderlaufzeit soll ebenfalls kürzer ausfallen. Momentan hat das KWKG eine Laufzeit bis 2029, das wird wohl auf 2026 reduziert werden. Was jedoch nun endgültig gilt künftig, wird sich erst noch entscheiden. Der Gesetzentwurf soll am 17. Dezember den Bundestag und am 18. Dezember den Bundesrat passieren.
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Donnerstag, 17.12.2020, 09:20 Uhr
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