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Enerige & Management > Wärmenetz - Vattenfall siegt im Streit um Fernwärmenetz
Bild: Shutterstock/guentermanaus
WÄRMENETZ:
Vattenfall siegt im Streit um Fernwärmenetz
Niederlage für das Land Berlin: Das Oberverwaltungsgericht hat den Berufungsantrag im Rechtsstreit mit Vattenfall um das Fernwärmenetz abgelehnt.
 
Berlin darf das Fernwärmenetz nicht übernehmen. Schon im Anlauf scheiterte das Land vor der zweiten Instanz im Rechtsstreit im dem Energiekonzern Vattenfall. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Zulassung des Berufungsantrags gegen das Urteil im Jahr 2017 zurückgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar, das Urteil damit rechtskräftig.

Der Berliner Senat wollte das fast 2.000 Kilometer lange Fernwärmenetz für einen nach eigener Aussage angemessenen Preis übernehmen. Den Wert des Netzes taxierte der Senat auf 800 Mio. bis 5 Mrd. Euro. Um die Übernahme zu erzwingen, setzte Berlin vor dem Verwaltungsgericht mehrere juristische Hebel ein. Das Land berief sich auf den Konzessionsvertrag, das Berliner Straßengesetz und weitere zivilrechtliche Vorschriften. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass sich daraus kein Anspruch auf das Fernwärmenetz ergibt.

Der Konzessionsvertrag reicht in das Jahr 1994 zurück. Vertragspartner war die Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (Bewag). 2002 nahm der Vattenfall-Konzern die Bewag unter seine Fittiche. 2006 erfolgte, wie im Energiewirtschaftsgesetz gefordert, die formale Trennung von Stromerzeugung und -verteilung. Der Konzessionsvertrag endete 2014.

Berlin versuchte eine Rückkaufklausel des Vertragswerks zu ziehen. Doch die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass der Vertrag von 1994 das Fernwärmenetz überhaupt einschloss.

Das Stromnetz ist indessen wieder unter staatlicher Obhut. Nachdem die Konzession ausgelaufen war, hatte Berlin sie an ein staatliches Unternehmen vergeben. Vattenfall hatte danach das Land verklagt, verlor jedoch vor mehrere Instanzen. Erst vor Kurzem hatten sich Berlin und Vattenfall auf einen Kaufpreis in Höhe von 2,14 Mrd. Euro geeinigt.

(Beschluss vom 5. Juli 2021 OVG 11 N 103.17)
 
 

Manfred Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 07.07.2021, 14:13 Uhr

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