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Enerige & Management > Veranstaltung - Gasinfrastruktur braucht neuen rechtlichen Rahmen
Bild: Pixabay, Gerd Altmann
VERANSTALTUNG:
Gasinfrastruktur braucht neuen rechtlichen Rahmen
Auf der 15. Regulierungskonferenz der Rechtsanwaltskanzlei Becker-Büttner-Held forderten die Referenten schnellstens eine Zukunft für die heutige Gasinfrastruktur.
 
Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden, so lautet die Selbstverpflichtung aus dem novellierten Nationalen Klimaschutzgesetz. Das bedeutet auch ein Ende der Verfeuerung von Erdgas für die Wärmeversorgung und die Stromerzeugung. Gleichzeitig weigert sich die Bundesnetzagentur gestützt auf die Regierung, die heutigen Gasnetze auch für klimaneutrale Gase wie grünen Wasserstoff zu öffnen. Damit drohen Milliardenverluste für die Gasnetzbetreiber, so die Befürchtung auf der 15. Konferenz des Arbeitskreises Regulierung (RegTP) der Rechtsanwaltskanzlei Becker-Büttner-Held.

Der online stattfindende Austausch zwischen Regierungsvertretern, Unternehmen und Rechtsexperten hatte als Gastredner Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU). Dieser begrüßte die neuesten Klimaschutzverpflichtungen und mahnte zugleich: „Was aber noch fehlt, sind die richtigen Beschlüsse!" Das gelte für den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung wie auch für den Gassektor.

Kommunale Unternehmen wollen einheitlichen Rahmen für alle Gase

Dem VKU fehle eine einheitliche Wasserstoffregulierung, die das Gas technologieoffen zulässt. „Es darf keine Verengung auf Elektrolyse als dominante Erzeugungsform von grünem Wasserstoff geben“, forderte Liebing. Wasserstoff solle die Chance bekommen auch unter Beteiligung dezentraler kommunaler Projekte, die Sektorkopplung zwischen Strom und Wärme zu befördern. Eine Begrenzung von Wasserstoff für die Industrie lehnte er ab.

Als CO2-neutrale und speicherbare Energiequelle solle Wasserstoff über die bestehenden Gasverteilnetze in der Fläche nutzbar gemacht und produziert werden, forderte Liebing. Dafür müsse das bewährte Netz nur ein Upgrade bekommen. „Für ein solches pragmatisches Infrastruktur-Upgrade brauchen kommunale Netzbetreiber Rechts-, Planungs- und damit Investitionssicherheit“, forderte Liebing an die Adresse der Politik. Ein gemeinsamer Regulierungsrahmen für Gas- und Wasserstoffnetze sei einfach umzusetzen mit einer Erweiterung des Gasbegriffes in der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes.
 
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit den
RA Prof. Christian Theobald und Prof. Dr Ines Zenke (BBH) (v.l.)
bei der 15. Regulierungskonferenz des AK RegTP
Bild: BBH

Massiver Wertverlust der Gasnetze droht

Rechtsexperten und Wirtschaftsfachleute von BBH warnten vor Milliardenverlusten der heutigen Gasnetzbetreiber. Allein in den letzten Jahren seien 1,5 Mrd. Euro in die Erdgasnetze investiert worden, mit einem Zeithorizont für die Amortisation von 40 bis 50 Jahren. Der Ausstieg aus dem Erdgas verkürze diese Zeit auf die Hälfte, sagte Wirtschaftsprüfer Rudolf Böck. Daher müsse die Endlichkeit der Netze einkalkuliert werden. „Dazu muss es zu einem Rückbau der Gasnetze aus dem Boden kommen − was natürlich kostet“, erinnerte Böck.

Rechtsanwältin Astrid Meyer-Hetling ergänzte, dass es wegen der drohenden Kosten dazu kommen könne, dass Kommunen bei künftigen Ausschreibungen keine Bewerber mehr für die Konzession fürs Gasnetz finden. Sie stünden aber dennoch in der Verantwortung für die Versorgungssicherheit der Verbraucher. Schon deshalb sei es dringend nötig, schnellstens Sicherheit darüber zu bekommen, inwieweit Gasnetze zu Wasserstoffnetzen werden können. Erst das ermögliche Investitionen.

„Allerdings wird es auch Vertriebsvorteile geben, und man kann auf andere Energieträger umstellen, damit vor allem die jüngeren Netze länger erhalten bleiben“, entwarf er mögliche neue Geschäftsfelder für die Unternehmen. „Je früher man hier agiert, desto geringer ist der Schaden", riet Böck. Allerdings gehe es zuerst darum, Wasserstoff in großen Mengen herzustellen, sonst nützten die besten Netze nichts.

Bundesnetzagentur setzt auf Umwidmung von Leitungen

Aus Sicht der Bundesnetzagentur kommentierte Vizepräsident Peter Franke das Gasthema. Der Übergang von fossilem Erdgas zu klimaneutralem Wasserstoff brauche ein besonderes Problembewusstsein. Er sieht diesen Übergang aber nicht als einen „gleitenden“. Bei den örtlichen Verteilnetzen sieht er die Chance, viel umzuwidmen.

„Das Hauptproblem der örtlichen Netze wird eher sein, ob es genügend Wasserstoff auch für die örtliche Wärmeversorgung geben wird“, schränkte er allerdings ein. Ziel seiner Behörde sei in jedem Fall Rechtssicherheit, vor allem durch stringente Verfahren und pünktliche Beschlussfassung, versprach er. Da die Corona-Pandemie das Fotojahr für die Kostenkalkulation verzerre, bemühe sich die Behörde um Ausgleich bei den Berechnungen, kündigte er für die laufende Regulierungsperiode an.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 08.06.2021, 16:24 Uhr

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