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Enerige & Management > Recht - Versorger kommen bei Stromausfall selten für Kosten auf
Bild: Fotolia, Stefan Welz
RECHT:
Versorger kommen bei Stromausfall selten für Kosten auf
Router, Spülmaschine oder anderes elektronisches Gerät nach einem Stromausfall defekt? Die Hoffnungen auf Schadenersatz durch den Netzbetreiber sollten nicht zu groß ausfallen.
 
Die Spülmaschine in einer Wohnung in Neumarkt ist aktuell defekt. Diese profan erscheinende Meldung aus der Oberpfalz steht sinnbildlich für Konflikte, die häufig nach einem Stromausfall zwischen Stromlieferanten und Privathaushalten entstehen. In seltenen Fällen bekommen die Geschädigten ihr Geld vom Netzbetreiber zurück. Der Grund dafür ist in bestehenden rechtlichen Regelungen zu finden, die eine Haftung nur in eng umrissenem Rahmen zulassen.

Anfang Februar gab besagtes Haushaltsgerät den Geist auf, nachdem es im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neumarkt über mehrere Stunden zu einem Stromausfall gekommen war. Als die Kundin den entstandenen Schaden an der Spülmaschine beim Versorger meldete, lehnten die Stadtwerke eine Übernahme der Kosten für ein Ersatzgerät ab. Vermutlich völlig zu Recht, wie Jürgen Kipp gegenüber unserer Redaktion erklärt. Er ist Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie, die seit 2011 bei erfolglosen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Energieversorger vermittelt.

Privathaushalte haben meist dann Aussicht auf Schadenersatz, wenn dem Versorger stark fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Für den Fall, dass ein defektes Erdkabel – wie in Neumarkt – für den Stromausfall verantwortlich ist, müsste der Versorger über einen längeren Zeitraum von beträchtlichen Schäden im betreffenden Leitungsnetz gewusst und eine Reparatur hinausgezögert haben. Das kommt in Neumarkt nicht in Betracht. Auf Anfrage unserer Redaktion verweisen die Stadtwerke auf die Ausfallstatistik, die das Gegenteil nahelegt, und auf die "ausgesprochen gute" Versorgungsqualität.

"Eine Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle und Erneuerung der Leitungen besteht nicht, sofern nichts auf umfassendere Probleme hindeutet", so Kipp. Anders gesagt: Sollten durch den Stromausfall Dutzende Menschen defekte Geräte anzeigen, könnte der jeweilige Versorger zumindest angehalten sein, sein Netz gründlicher zu überprüfen. Die Stadtwerke Neumarkt hätten bisher erst zwei oder drei entsprechende Mitteilungen erhalten, so eine Sprecherin.
  Gebühren für die Schlichtung trägt Versorger

Nun entsteht der Defekt am Gerät in vielen Fällen in dem Moment, wenn der Strom wieder fließt. An dieser Stelle kommt das Produkthaftungsgesetz ins Spiel, das den Fehler eines verkauften Produkts ins Visier nimmt, also des Stroms. Der sei fehlerhaft, könnte man argumentieren, weil beim Wiederanschalten des Stroms sogenannte transiente Schaltüberspannungen entstehen. Das sind sehr kleine Spannungsspitzen, die sich technisch nicht vermeiden lassen. Sie können aber Endgeräte, besonders ältere Modelle, überlasten und das Zeitliche segnen lassen. Die Stadtwerke Neumarkt sagen, diese Spitzen hätten im Normbereich gelegen. Das Recht sagt, das sei grundsätzlich kein zu ahndender Fehler des Versorgers, so Kipp.

Dennoch hofft die Stadtwerke-Kundin aus Neumarkt auf den Rechtsweg. Sie bezieht sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2014, das einer Klage stattgab, die eben auf der Lieferung des Stroms in einer nicht vereinbarten Spannung fußte. Erfolg auf ganzer Linie war dies auch hier nicht: Bei dem Schaden blieb der Klagende auf einer Selbstbeteiligung von 500 Euro hängen.

Kipp von der Schlichtungsstelle Energie rät dennoch zu einem Antrag bei seiner Einrichtung. Denn der sei für Verbraucherinnen und Verbraucher gratis. Die anfallenden Kosten von 100, 300 oder 450 Euro muss das Versorgungsunternehmen übernehmen, ganz egal, ob ihm ein Fehler nachzuweisen ist oder nicht. Wer ein defektes Gerät reklamiert und Lust auf Kulanzgespräche hat, könnte nun auf die Idee kommen, den Versorger zunächst auf diese entstehenden Gebühren für die Schlichtung hinzuweisen. Kipp hält sich dazu bedeckt, nimmt aber an, dass Versorger sich hier nicht zu großzügig zeigten, weil sie "keine Lawine" lostreten wollten.
 

Volker Stephan
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Freitag, 19.02.2021, 08:30 Uhr

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