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Enerige & Management > Smart Meter - BMWi optimistisch bezüglich Smart-Meter-Entscheidung
Bild: Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter Bild: EVM, Sascha Ditscher
SMART METER:
BMWi optimistisch bezüglich Smart-Meter-Entscheidung
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nehmen den Smart-Meter-Beschluss des OVG in Münster genau unter die Lupe.
 
Der jüngste Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen in Münster zum Smart Meter Rollout beschäftigt derzeit intensiv das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Ministerialdirigentin Beatrix Brodkorb zeigte sich bei der Konferenz der ZVEI-Akademie „SMGW – Prozesse und Abläufe für die Praxis“ optimistisch, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung möglich ist. Allerdings wies die Leiterin der Unterabteilung Netze im BMWi darauf hin, dass die Details erst noch geprüft werden müssen. „Wir schauen uns das im Moment sehr genau an“, so die Beamtin aus dem BMWi. Und auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüfe derzeit den Beschluss des OVG.

In einem Beschluss vom 4. März hatte das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Vollziehung der Allgemeinverfügung des BSI zum Einbau intelligenter Messsysteme ausgesetzt. Diese war im Januar 2020 ergangen, nachdem drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller das erste Zertifizierungsverfahren beim BSI durchlaufen hatten. Grund für den Beschluss des OVG war die Beschwerde eines in offiziellen Verlautbarungen nicht näher genannten Anbieters von Messsystemen aus Aachen, der von der Energierechtskanzlei Assmann Peiffer vertreten wurde.

Das OVG sah beim Zustandekommen der sogenannten Technischen Richtlinie einen formalen Fehler. Die Anlage VII, in der es um die Interoperabilität der Smart Meter Gateways geht, hätte nach Auffassung des Gerichts durch einen Standardisierungsausschuss − ein Gremium, das das Bundeswirtschaftsministerium eingesetzt hat − beschlossen werden müssen. Als das Dokument veröffentlicht wurde, gab es den Ausschuss allerdings noch gar nicht.

Die Richter in Münster hatten ebenfalls Bezug auf den Mindestfunktionsumfang intelligenter Messsysteme genommen. Dieser ist im Paragrafen 21 des Messstellenbetriebsgesetzes definiert „Das OVG hat entschieden, dass Smart-Meter-Gateways alle Tarifanwendungsfälle und Funktionen abbilden müssen. Das ist aktuell nicht der Fall“, sagte Rechtsanwalt Sebastian Schnurre von der Kanzlei Assmann Peiffer im Gespräch mit der Redaktion.

Nach bisheriger Auffassung von Bundeswirtschaftsministerium, BSI und einer Vielzahl von Branchenvertretern sollen die Funktionen jedoch nicht auf einmal, sondern schrittweise umgesetzt werden. Dieses Verfahren entspricht dem Vorgehen, das in der sogenannten Roadmap, der „Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“, von BSI und BMWi dargelegt ist.
 

Fritz Wilhelm
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Mittwoch, 24.03.2021, 15:10 Uhr

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