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Enerige & Management > Gasnetz - Bundesnetzagentur will Änderung am NEP Gas
Bild: Shutterstock, Visionsi
GASNETZ:
Bundesnetzagentur will Änderung am NEP Gas
Der Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) wird von den Fernleitungsnetzbetreibern erstellt. Genehmigt wird er von der Bundesnetzagentur. Die verlangt nun Änderungen.
 
Es ist schon eine Weile her, dass die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) den Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 (NEP) veröffentlichten. Am 1. Juli 2020 war das. In Folge hatten Netznutzer und andere Stakeholder die Gelegenheit, Stellung dazu zu beziehen. Danach war die Bundesnetzagentur am Zug. Sie kann nach Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses von den Fernleitungsnetzbetreibern Änderungen am NEP-Entwurf verlangen. Das hat sie nun gemacht, wie die Behörde mitteilte.

Im Energiewirtschaftsgesetz wird ein regelmäßiger NEP gefordert. Darin sollen die Maßnahmen enthalten sein, die in den "nächsten zehn Jahren netztechnisch für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind". Die Netzbetreiber wollten dieser Forderung mit neuen Transportpipelines mit einer Länge von 1.746 Kilometern und Verdichtern mit einer Leistung von 405 MW nachkommen. Insgesamt 215 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 8,5 Mrd. Euro sahen die Pläne der Netzbetreiber bis 2030 in dem Entwurf vor.

Bundesnetzagentur revidiert Netzausbaubedarf

Die Bundesnetzagentur hingegen geht nicht von einem ganz so hohen Investitionsbedarf aus. Die Behörde bestätigte 175 vorgeschlagene Maßnahmen mit einem Volumen von 7,83 Mrd. Euro. Es seien Leitungen mit einer Länge von 1.620 Kilometern nötig. Beim Verdichterbau hingegen gab es keine Abstriche. Es soll bei den 405 MW bleiben.

Die gegenüber dem vorherigen NEP Gas für die Jahre 2018 – 2028 zusätzlich erforderlichen Ausbaumaßnahmen stehen größtenteils im Zusammenhang mit der Versorgung Baden-Württembergs und die Anbindung der geplanten LNG-Importterminals in Norddeutschland. Weitere wichtige Projekte sind laut Behörde die rückläufige Versorgung mit L-Gas aus den Niederlanden und das Vorhaben, mehr grüne Gase zu nutzen.

Zu letzterem gehört auch das Thema Wasserstoff. Allerdings gehören nach den Vorgaben des EnWG reine Wasserstoffinfrastrukturen nicht in den NEP. Sie sind "nicht Bestandteil des verbindlichen Netzentwicklungsplans Gas", schreibt die Behörde. Deshalb würden auch zehn Projekte mit 24 Leitungen aus dem NEP beziehungsweise aus dem Erdgasnetz herausgelöst, um den Gasfernleitungsnetzbetreibern den Aufbau eines Wasserstoffnetzes zu ermöglichen "Der Aufbau von Wasserstoffinfrastrukturen könnte damit sofort beginnen."

Kein Netzausbau aufgrund des "Trading Hub Europe"

Keinen Netzausbaubedarf sieht die Behörde im Zug der Zusammenlegung der Gasmarktgebiete. Bekanntlich werden zum 1. Oktober die beiden Gasmarktgebiete Netconnet Germany (NCG) und Gaspool zum Trading Hub Europe (THE) vereint. Die Transportkapazitäten könnten nach Angaben der Behörde mittels marktbasierter Instrumente im künftig einheitlichen Marktgebiet sichergestellt werden können.

"Mit dem Änderungsverlangen zum Gasnetzentwicklungsplan werden die Weichen für die Einbindung von Flüssiggasterminals in das einheitliche deutsche Gasmarktgebiet gestellt. Wir genehmigen außerdem Vorkehrungen der Gasfernleitungsnetzbetreiber, um Erdgasleitungen auf Wasserstoff umzustellen", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, zu den Änderungen am NEP Gas 2030.

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite eine eigene Unterseite zum "Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 " mit allen wichtigen Dokumenten eingerichtet.
 

Stefan Sagmeister
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Freitag, 19.03.2021, 16:38 Uhr

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