
Bild: Fotolia.com, Bertold Werkmann
REGULIERUNG:
Erlösobergrenzen der Netzbetreiber veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat aktuelle Daten zu den Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Nur einzelne Betreiber gaben mehr Daten frei, als sie müssen.
Die Bundesnetzagentur hat am 21. Dezember aktualisierte Daten zu den Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht.
Der Präsident der Behörde, Jochen Homann sagte: „Wir begrüßen, dass einzelne Netzbetreiber einer Veröffentlichung von Daten
zugestimmt haben, die nach den geltenden Regelungen nicht veröffentlicht werden müssen.“
Umgekehrt sei es bedauerlich, dass sich die meisten Netzbetreiber einer größeren Transparenz verschlossen haben. „Die Bundesnetzagentur hält eine gesetzliche Verpflichtung zu erhöhter Transparenz weiterhin für geboten“, mahnte Homann den Gesetzgeber.
Erlösobergrenze und Regulierungskonto veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat für alle Netzbetreiber in ihrer Zuständigkeit nun aktualisierte Daten zur beschiedenen und angepassten Erlösobergrenze sowie zum Regulierungskonto veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Informationen ist gesetzlich vorgesehen. Im Vorfeld hatte die Bundesnetzagentur bei den Netzbetreibern darüber hinaus um Zustimmung zu einer freiwilligen Veröffentlichung weiterer Daten gebeten. Einzelne Netzbetreiber haben dem zugestimmt.
Aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dürfen nicht mehr alle im § 31 Abs. 1 ARegV genannten Daten durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Grund hierfür ist deren Einstufung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber. Konkret handelt es sich unter anderem um die Daten zum jährlich ermittelten Kapitalkostenaufschlag, zu den jährlich tatsächlich entstandenen Kosten für genehmigte Investitionsmaßnahmen sowie zu den im Effizienzvergleich verwendeten Vergleichs- und Aufwandsparametern.
Die Daten können auf der Website der Bundesnetzagentur abgerufen werden.
Umgekehrt sei es bedauerlich, dass sich die meisten Netzbetreiber einer größeren Transparenz verschlossen haben. „Die Bundesnetzagentur hält eine gesetzliche Verpflichtung zu erhöhter Transparenz weiterhin für geboten“, mahnte Homann den Gesetzgeber.
Erlösobergrenze und Regulierungskonto veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat für alle Netzbetreiber in ihrer Zuständigkeit nun aktualisierte Daten zur beschiedenen und angepassten Erlösobergrenze sowie zum Regulierungskonto veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Informationen ist gesetzlich vorgesehen. Im Vorfeld hatte die Bundesnetzagentur bei den Netzbetreibern darüber hinaus um Zustimmung zu einer freiwilligen Veröffentlichung weiterer Daten gebeten. Einzelne Netzbetreiber haben dem zugestimmt.
Aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dürfen nicht mehr alle im § 31 Abs. 1 ARegV genannten Daten durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Grund hierfür ist deren Einstufung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber. Konkret handelt es sich unter anderem um die Daten zum jährlich ermittelten Kapitalkostenaufschlag, zu den jährlich tatsächlich entstandenen Kosten für genehmigte Investitionsmaßnahmen sowie zu den im Effizienzvergleich verwendeten Vergleichs- und Aufwandsparametern.
Die Daten können auf der Website der Bundesnetzagentur abgerufen werden.
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Montag, 21.12.2020, 12:18 Uhr
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