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Enerige & Management > Europaeische Union - EuGH weist Klimaklage ab
Bild: Fotolia.com, kreatik
EUROPAEISCHE UNION:
EuGH weist Klimaklage ab
Die höchsten Richter der Europäischen Union haben die Klage von „Betroffenen“ aus der EU, Afrika und den Fidschi-Inseln gegen die Klimapolitik der EU in letzter Instanz zurückgewiesen.
 
2018 hatten die Kläger mit tatkräftiger Unterstützung durch mehrere Umweltorganisationen beim Europäischen Gericht beantragt, das Klimaziel, das die EU im gleichen Jahr beschlossen hatte, für nichtig zu erklären. Danach wollte die EU ihre Treibhausgase bis 2030 um 40% reduzieren. Der Ministerrat und das Europäische Parlament sollten stattdessen eine Reduzierung um mindestens 50 bis 60 % beschließen, verlangten die Kläger.

Die Familien aus Deutschland, Frankreich und anderen EU-Staaten sowie Kenia und den Fidschi-Inseln, die ihren Lebensunterhalt in der Landwirtschaft und im Tourismus verdienen, machten geltend, dass sie durch den Klimawandel in ihren Grundrechten beeinträchtigt und finanziell geschädigt würden. Die Union garantiere ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Eigentum und Berufsausübung. Diese Rechte würden durch den Klimawandel bedroht und die Union sei verpflichtet, die dann entstehenden Schäden zu verhindern.

Die Richter in Luxemburg sind dieser Argumentation nicht gefolgt. Bereits in der ersten Instanz stellten sie fest, dass die Klage unzulässig sei. Dem hat sich der EuGH jetzt angeschlossen. Die Kläger seien durch den Rechtsakt der EU „nicht individuell betroffen“. Der Umstand, dass sie möglicherweise stärker unter dem Klimawandel leiden würden, reiche dafür nicht aus, weil ansonsten „ein Klagerecht für jedermann“ geschaffen würde. Das gelte auch für den Antrag auf Schadenersatz.

Alleine die Behauptung, ein Rechtsakt der Union verletze die Grundrechte, begründet nach Ansicht des EuGH noch kein Klagerecht. Der energiepolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Michael Bloss, kritisiert die Entscheidung als „Rückschlag für die notwendige, globale Klimagerechtigkeit“. Europa entziehe sich damit seiner Verantwortung. Bloss verlangt die Einführung eines „Grundrechtes“ auf Klimaschutz.

Das Europäische Parlament will im Klimagesetz der EU eine Rechtsgrundlage für Individualklagen auf nationaler Ebene schaffen. Einzelne Bürger oder NGO's könnten auf dieser Grundlage Klage gegen die nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) erheben, wenn sie Zweifel an deren Wirksamkeit haben. Über das Klimagesetz wird gegenwärtig noch zwischen Rat und Parlament verhandelt.

Das Klimanetzwerk CAN, das die Kläger unterstützt, zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung. Der Gerichtshof sei den Erfordernissen der Klimakrise nicht gerecht geworden. Die Anwältin, die den Fall in Luxemburg vertreten hatte, räumte ein, dass der europäische Rechtsweg erschöpft sei. Sie prüfe deswegen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen.
 
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 25.03.2021, 14:58 Uhr

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