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Enerige & Management > IT - Funktionaler Umfang der Gateways unzureichend
Bild: Sergey Nivens / Fotolia
IT:
Funktionaler Umfang der Gateways unzureichend
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen zur Allgemeinverfügung zum Smart Meter Rollout steht die Bundesregierung in der Kritik.
 
Die Kritik des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen, die Vollziehung der Allgemeinverfügung zum Smart Meter Rollout auszusetzen, fällt deutlich aus.

"Es ist schade, dass erst ein Gerichtsurteil knapp fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende den von an Anfang an verkorksten Prozess stoppen muss. Der im Messtellenbetriebsgesetz angelegte Zertifizierungsprozess ist ein strukturell überfrachtetes Desaster – er ist zeitraubend und erstickt Innovationen“, erklärt Robert Busch. Das Bundesamt für Informationssicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe die Smart Meter Gateways der ersten Generation nur für wenige Funktionen zertifiziert, sodass die intelligenten Messsysteme kaum mehr Messdaten liefern können als bisher genutzte analoge Zähler, so der Geschäftsführer des BNE. Das Gericht habe zurecht erkannt, dass der Smart Meter Rollout in seiner jetzigen Form Innovationen ausschließe und nicht einmal die gesetzlichen Mindestvorgaben bezüglich des funktionalen Umfangs erfülle.

Der BNE macht sich seit längerer Zeit für eine Öffnung des Messstellenbetriebsgesetzes für Technologie jenseits des zertifizierten Smart Meter Gateways stark. In einem Positionspapier hat der Verband bereits 2018 unter dem Eindruck eines außerordentlich langen und aufwändigen Zertifizierungsprozesses der Smart Meter Gateways gefordert, diesen zu reformieren, das Messstellenbetriebsgesetz für alternative Messsysteme zu öffnen und Raum für Innovationen zu schaffen.

In einem Blog-Beitrag auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) bewerten die Juristen die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen als „folgerichtig“. Sie zeige klare Rahmenbedingungen auf, wie das Messstellenbetriebskonzept rechtskonform umzusetzen sei. „Dies ist auch zwingend notwendig, da der Einbau intelligenter Messsysteme für alle Marktbeteiligten – und damit letztlich auch für alle Stromkunden – Kosten in Milliardenhöhe auslöst“, heißt es weiter. Deshalb sei eine voll funktionale Technik notwendig, die den gesetzlichen Vorgaben vollständig entspreche. Nur so könnten die Vorteile intelligenter Messsysteme bei der Umsetzung der Energiewende auch tatsächlich realisiert werden.

Vonseiten der Gateway-Hersteller kam allerdings der Hinweis, dass intelligente Messsysteme mit Smart Meter Gateways weiterhin eingebaut werden dürfen. „Daran ändert der OVG-Beschluss nichts. Das Gericht hat lediglich die Einbaupflicht aufgehoben“, erklärt Peter Heuell. Messstellenbetreiber, die aufgrund des Eilbeschlusses jetzt auf den Einbau eines vom BSI zunächst zertifizierten Messsystems verzichten möchten, könnten auf Alternativen in Verbindung mit einem Modem zurückgreifen, so der CEO des Gateway-Herstellers EMH Metering.

Eine solche Lösung sei laut Urteil ab sofort für die Pflichteinbaufälle zugelassen und genieße Bestandsschutz. Der gegenwärtige Beschluss treffe den Rollout noch nicht in der entscheidenden Phase. Diese sieht Heuell erst 2022. „Wir sind daher gelassen und gehen davon aus, dass in absehbarer Zeit BSI und Gesetzgeber eine Lösung erarbeitet haben, die für Sicherheit und Nachhaltigkeit der Allgemeinverfügung sorgt“, so der EMH-Chef.

Nach Meinung der Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion für Energiewirtschaft, Ingrid Nestle, ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ein „Armutszeugnis für die Bundesregierung“. Die Bundesregierung schreibe den Einsatz von Technologie vor, die nicht eingesetzt werden könne. „Auch nach jahrelangen Verzögerungen kriegt sie den Ausbau intelligenter Technik nicht hin. Der Dornröschenschlaf des Energieministers beim Thema Digitalisierung wird zur ernsten Gefahr für die Energiewende“, so die Grünen-Politikerin.
 

Fritz Wilhelm
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Montag, 08.03.2021, 17:04 Uhr

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