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Enerige & Management > Politik - Schnellladegesetz und Gebäudesanierung passieren Bundesrat
Bild: Fotolia, Tom-Hanisch
POLITIK:
Schnellladegesetz und Gebäudesanierung passieren Bundesrat
Der Bundesrat forderte am 28. Mai Nachbesserungen an der Novelle des  Klimaschutzgesetzes. Schnellladegesetz und energetische Gebäudesanierung fanden die Zustimmung der Länder.
 
Der Bundesrat stimmte zu, mit einem „Schnellladegesetz“ Mittel für eine leistungsfähigere Ladeinfrastruktur für Elektroautos durch Ausschreibungen bereitzustellen. Die Ausschreibung soll den verlässlichen Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur durch private Betreiber zu einheitlichen und nutzerfreundlichen Bedingungen sicherstellen. Insbesondere soll die Infrastruktur mit zunächst 1.000 neuen Ladepunkten gefördert werden, solange noch kein flächendeckendes Ladenetz besteht und die Infrastruktur noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann.

Die Länderkammer stimmte ebenfalls dem Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge zu. In verkürzter Frist passierte damit ein Gesetzesbeschluss des Bundestags den Bundesrat, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Erlaubt sind auch Betriebsshuttles, die den Mitarbeiterverkehr übernehmen, sowie Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- beziehungsweise Pflegeheimen.

TA Luft neu gefasst

Auch der Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) stimmte die Länderkammer zu, sofern mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext vorgenommen werden. Damit werden erstmals Biogasanlagen als eigenständiger Regelungstatbestand in das Immissionsschutzrecht aufgenommen. Horst Seide, Präsident des Fachverbands Biogas, begrüßte diesen „wichtigen und richtigen Schritt hin zu mehr Klarheit bei den genehmigungsrechtlichen Anforderungen von Biogasanlagen“.

Es werde die Basis geschaffen, die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu harmonisieren und mit den Anforderungen des Fachrechts in Einklang zu bringen. Allerdings sieht Seide Probleme bei der praktischen Umsetzung wegen „unglücklicher Formulierungen“. Er wünscht sich bei der abschließenden Verabschiedung im Bundestag Wahlfreiheit für die Anlagenbetreiber, bei der Genehmigung den EEG-Vorgaben oder der TA Luft zu folgen.


Novelle des Klimaschutzgesetzes muss nachgebessert werden

Der Bundesrat hatte dem Gesetz zur energetischen Sanierung zugestimmt. Allerdings forderte die Kammer Nachbesserungen am novellierten Klimaschutzgesetz. So fordern die Länder vor allem gesetzliche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Weiterhin mahnt der Bundesrat unter anderem eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden an sowie eine Unterstützung durch den Bund bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr.

Der Bundesrat erwarte überdies, dass der Bund für die notwendig werdenden, sehr erheblichen zusätzlichen Investitionen in den Gebäudebestand langfristig angelegte und auskömmlich finanzierte attraktive Förderprogramme zur Verfügung stellt. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 % weniger Treibhausgase ausstößt als 1990. Das ist eine Verschärfung des bisherigen Ziels um 10 %. Im Jahr 2045 will Deutschland klimaneutral sein, das heißt ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau erreichen.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Basis

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln. Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat es entschieden, dass für den Schutz der Grundrechte neben Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel eingeleitet werden sollten, wie sie der Bundesrat nun fordert.

Begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes will die Bundesregierung ein Sofortprogramm vorlegen. Schwerpunkte der Maßnahmen sollen in den Bereichen Industrie, klimafreundliche Mobilität, Landwirtschaft und Gebäude liegen. Ein zusätzliches Fördervolumen im Umfang von bis zu 8 Mrd. Euro soll dafür bereitgestellt werden.

Die Stellungnahme des Bundesrats wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Dort steht das Gesetz voraussichtlich am 10. Juni 2021 in erster Lesung auf der Tagesordnung. Spätestens drei Wochen nach seiner Verabschiedung durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Freitag, 28.05.2021, 15:37 Uhr

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