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Enerige & Management > Regenerative - Steuererleichterungen sollen Mieterstrom und Ausbau befördern
Bild: Eisenhans / Fotolia
REGENERATIVE:
Steuererleichterungen sollen Mieterstrom und Ausbau befördern
Die Regierungskoalition hat sich auf Steueranpassungen geeinigt, die Mieterstromanlagen und den Ausbau von Windkraft an Land befördern sollen.
 
Die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD haben am 26. März zwei Änderungen vereinbart, die gewerbesteuerliche Hemmnisse bei der Energiewende beseitigen.

Zum einen sollen Mieterstromprojekte und Elektroladestationen von der Gewerbesteuer befreit bleiben, wenn sie nicht mehr als 10 % der Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung eines Unternehmens oder einer Genossenschaft ausmachen. Zum anderen soll eine Aufteilung der Gemeindesteuer zwischen den Kommunen, die Standort von Windturbinen sind, und jenen, die Firmensitz von Windparkbetreibern sind, den Ausbau fördern.

Mieterstrom soll nicht Vermietungseinnahmen belasten

Dazu erklärte Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: „Bisher können sich Wohnungsunternehmen nicht mit voller Kraft an der Energiewende beteiligen“. Ihre Einkünfte durften nur aus der Vermögensverwaltung eigenen Grundbesitzes oder Kapitalvermögens kommen, andernfalls wurden sie zusätzlich mit Gewerbesteuer auf ihre Mieteinkünfte belastet. „Das hat die Wohnungsunternehmen etwa daran gehindert, auf den weiten Dachflächen ihres Wohnungsbestandes Solaranlagen zu installieren“, erläuterte Tillmann.

Künftig sollen nur die neuen Einkünfte aus den erneuerbaren Energien der Gewerbesteuer unterliegen, die aus Vermietung und Verpachtung aber nicht, solange sie 90 % oder mehr ausmachen. Zudem schaffe die Reform Rechtssicherheit. „Die Neuregelung sieht auch vor, dass Wohnungsunternehmen überdies gewerbliche Einkünfte aus anderen mieternahen Tätigkeiten unschädlich vereinnahmen können“, ergänzte Tillmann. Dafür dürften diese Einnahmen fünf Prozent der Erträge aus der Gebrauchsüberlassung des Grundstücks nicht übersteigen, etwa aus dem Betrieb einer Packstation.

Mehr Anteil der Gewerbesteuer für Standorte von Windturbinen

Berichterstatter Sebastian Brehm (CSU) ergänzte Veränderungen für die höhere Akzeptanz für Erneuerbare-Energie-Projekte im ländlichen Raum. „Bisher erhalten die Standortkommunen der Solar- und Windkraftanlagen vergleichsweise wenig aus dem Gewerbesteueraufkommen der Erzeuger erneuerbarer Energien“. Dies liege insbesondere daran, dass der Aufteilungsmaßstab zwischen Standort- und Ansässigkeitskommune auf dem sogenannten Sachanlagevermögen beruht.

Dieses sei oft in der Standortkommune vergleichsweise gering im Verhältnis zur Ansässigkeitskommune des Energieerzeugers. „Zukünftig soll sich der Zerlegungsmaßstab hin zur installierten Leistung ändern“, erläuterte Brehm. Dieser Maßstab sorge für eine hohe Planungssicherheit bei den Erzeugern, aber vor allem auch bei den Ansässigkeits- und Standortkommunen.

Anpassung der Personalsummen

„Zudem senken wir die Bedeutung der Lohnsummen bei der Aufteilung des Gewerbesteueraufkommens aus der Erzeugung erneuerbarer Energien und stärken gleichzeitig den neuen Maßstab der installierten Leistung“, kündigte Brehm an. Ein Windrad oder eine Solaranlage brauche kaum Personal. Dieses sei typischerweise beim Sitz des Energieerzeugers beschäftigt und nicht in der Standortkommune.

„Auch durch diese Änderung werden Standortkommunen stärker als bisher am Gewerbesteueraufkommen beteiligt“, sagte Brehm. Die Koalition erwartet, dass erneuerbare Energie-Projekte aufgrund der erhöhten Akzeptanz in den Standortkommunen nun schneller genehmigt werden.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Montag, 29.03.2021, 13:44 Uhr

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