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Enerige & Management > Kernkraft - Zerkleinerungsanlage für Abbruchmaterial kann starten
Reststoffbearbeitungszentrum für schwach- und mittelradioaktives Material. Bild: EnBW
KERNKRAFT:
Zerkleinerungsanlage für Abbruchmaterial kann starten
EnBW darf das Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) für den Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim in Betrieb nehmen. Eine entsprechende Genehmigung hat das Umweltministerium erteilt.
 
Mit der neuen Anlage auf dem Gelände des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) bei Heilbronn sollen zunächst die Abfälle bearbeitet werden, die beim Rückbau von GKN I anfallen, später auch die von Block II, der Ende 2022 stillgelegt wird. Erst im Dezember hatte der baden-württembergische Energiekonzern eine baugleiche Anlage in Philippsburg genehmigt bekommen.

„Die Reststoffbearbeitung ist ein wichtiger Schritt in der gesamten Prozesskette eines effizienten und ressourcenschonenden Rückbaus. In die Bearbeitung kommt zwar insgesamt nur ein kleinerer Teil der gesamten Abbaumasse eines Kraftwerks, aber auch dieser Teil liegt immerhin im unteren fünfstelligen Tonnen-Bereich“, betonte Jörg Michels, Chef der EnBW-Kernkraftsparte. Mit der jetzt erfolgten Zustimmung stehe die gesamte für den Rückbau der Kernkraftwerke geplante Infrastruktur zur Verfügung.

Die Bearbeitung des dafür vorgesehenen Abbaumaterials, so teilt EnBW weiter mit, sorge dafür, dass das Volumen radioaktiver Abfälle reduziert wird. Dadurch sind auch weniger Transporte erforderlich. Die nach der Bearbeitung verbleibenden radioaktiven Abfälle fallen in die Kategorie schwach- bis mittelaktiv.

Solange das vom Staat für schwach- bis mittelaktive Abfälle vorgesehene Endlager Schacht Konrad noch nicht in Betrieb ist, erfolgt eine Zwischenlagerung in direkter Nachbarschaft der RBZ in Neckarwestheim und Philippsburg. Diese beiden Standort-Abfalllager wurden bereits im vergangenen Jahr in Betrieb genommen.

Die beiden Reststoffbearbeitungszentren dienen nach Auskunft von EnBW ausschließlich dem Rückbau der Kernkraftwerke. Eine Nutzung für Dritte ist nicht vorgesehen.

Der jetzigen Genehmigung vorausgegangen war ein Probebetrieb mit nichtradioaktivem Material. Neben den technischen Abläufen stand dabei auch das organisatorische Zusammenspiel der beteiligten Teams im Fokus. Das RBZ enthält Einrichtungen zur Zerlegung des Materials wie Großbandsägen, Geräte zur Dekontamination, Messanlagen für das Freigabeverfahren sowie Hochdruckpressen und Trocknungsanlagen, dazu Kräne und Meldesysteme.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Montag, 08.02.2021, 16:24 Uhr

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