Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)



Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) hat laut Paragraph 1 Absatz 1 den Zweck, „im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Ressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern“.
Das EEG ersetzte am 1. April 2000 das seit 1991 geltende Stromeinspeisungsgesetz. Es sieht eine Mindestpreisregelung für Strom aus erneuerbaren Energien vor und verpflichtet den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms. Die Einspeisetarife differenzieren sich nach den Sparten der erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, Windenergie, solare Strahlungsenergie sowie Deponie-, Klär- und Grubengas) sowie nach der elektrischen Leistung der Anlagen. Die Vergütungssätze sind auf maximal 20 Jahre begrenzt und seit der Gesetzesnovelle 2002 degressiv gestaltet. Die regelmäßige Überprüfung der Tarife ist alle zwei Jahre vorgesehen.


Die vom EEG verursachten Mehrkosten werden als Umlage bezeichnet, die von den EEG-Strom-aufnehmenden Netzbetreibern den Übertragungsnetzbetreibern berechnet werden. Mit der seit 2010 geltenden Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) richtet sich die Umlage nach der Differenz der den Übertragungsnetzbetreibern zufließenden Verwertungserträgen für EEG-Strom und der damit verbundenen Aufwendungen. Bis dahin wurde EEG-Strom durch die Übertragungsnetzbetreiber schlicht an die Strom-vertreibenden Energieversorgungsunternehmen zum Preis der jeweiligen Vergütung durchgeleitet. Heute sind die Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, EEG-Strom am Spotmarkt der Strombörse zu vermarkten.
Das Mindestpreissystem des EEG gilt heute als weltweit erfolgreichstes Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien. Mehr als 40 Länder auf der ganzen Welt haben sich das EEG zum Vorbild für eigene Gesetze genommen, davon knapp 20 in Europa.


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