• Schwächelnde Erneuerbare treiben Strompreis nach oben
  • Thüringer Teag stellt hunderte Mitarbeitende ein
  • Prognose: Doppelt so viele neue Kilometer wie 2023
  • Wärmenetz mit PV und Hackschnitzeln in 900-Seelen-Ort fertig
  • Tübingen baut Solarthermie-Park fürs Fernwärme-Netz
  • Weiterer Umsetzungsentwurf für RED III liegt vor
  • Mammutprojekt im bayerischen Bad Tölz auf dem Weg
  • Wien Energie: Bilanz als Ansichtssache
  • Thyssen beliefert Fernwärmeverbund mit mehr Abwärme
  • Pfeuffer wird Teil der Einskommafünfgrad
Enerige & Management > Windkraft Offshore - Bremen will Offshore-Terminal in Leipzig durchsetzen
Quelle: Shutterstock / Paul Biryukov
WINDKRAFT OFFSHORE:
Bremen will Offshore-Terminal in Leipzig durchsetzen
Die Bremer Häfensenatorin bemüht das Bundesverwaltungsgericht, um die Planfeststellung für das Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) doch noch zu retten.
 
Die Häfensenatorin von Bremen, Claudia Schilling (SPD), hat gegen ein Urteil des dortigen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, wonach das Baurecht für das Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) "unwirksam" sei. Dies teilte ihr Pressesprecher auf Anfrage dieser Redaktion mit. Demnach hat sich am 21. Dezember die Landesregierung hinter Claudia Schilling gestellt und ihr das Mandat erteilt. 

Das OVG hatte im November einen sechs Jahre alten Planfeststellungsbeschluss für das geplante OTB auf der Bremerhavener Luneplate südlich des Fischereihafens für "unwirksam" erklärt. Es sah die Realisierungschancen für zu gering an:
  • Das OTB-Projekt sei nicht mehr finanziert,
  • es werde von Bremen seit 2019, als die erste Instanz aus anderen Gründen genauso urteilte, nicht mehr aktiv vorangetrieben,
  • der Plan gehe von überholten Ausbauzahlen des Bundes und veralteten Montagemethoden aus,
  • und er berücksichtige nicht, dass Siemens mittlerweile in Cuxhaven (Niedersachsen) ein Offshore-Terminal betreibt.
Revision beim Bundesverwaltungsgericht war nicht zugelassen worden, weil das OVG keinen abstrakten rechtlichen Gesichtspunkt sah, der nicht schon höchstrichterlich entschieden wurde.

"Gerichte dürfen nicht über Finanzierbarkeit entscheiden"

Dagegen richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde. Die Senatorin, selbst promovierte Juristin, fährt in der Begründung gegenüber der Presse schwere juristische Geschütze auf: „Die Feststellungen des Bremer Verwaltungsgerichtes sind
insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung problematisch, weil sie Priorisierungen des bremischen Haushaltsgesetzgebers vorwegnehmen.“ Auf gut Deutsch: Das OVG habe verfassungsrechtlich übergriffig geurteilt.

Damit Bremen, so der Sprecher weiter, an den "gigantischen" Offshore-Ausbauplänen und Wasserstoff-Aufbauplänen der neuen Ampelkoalition partizipiere, dürfe das Urteil des Bremer OVG kein Präjudiz werden: "Es ist absehbar, dass dazu weitere nationale und regionale Hafeninfrastrukturen erforderlich sind."

Vor diesem Hintergrund sei es geboten, die Flächenpotenziale Bremerhavens für den Umschlag großer Anlagen bereitzustellen. 250 ha stünden dort potenziell als
Industrie- und Gewerbefläche für grüne Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung.

​Es wird eine Potenzialstudie geben

Senatorin Schilling kündigte zur Untermauerung des Anspruchs an, eine Potenzialstudie in Auftrag zu geben, die unter anderem die Voraussetzungen für eine maximale Teilhabe Bremerhavens an der Wertschöpfung durch die Energiewende herausarbeiten soll.
 

Georg Eble
Redakteur
+49 (0) 8152 9311 44
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 23.12.2021, 11:31 Uhr

Mehr zum Thema