• Strompreis am 1. Mai tief negativ
  • Windmüller müssen am häufigsten für Fledermäuse drosseln
  • G-7 wollen Kohleausstieg bis 2035
  • Stadtwerke Hockenheim fördern privaten Klimaschutz
  • Größte Energiegenossenschaft weiter „kerngesund“
  • BDEW mahnt mehr Energiewendeinvestitionen an
  • Leag nimmt 25-MW-Solarpark in Betrieb
  • Külsheim geht bald im Regionalversorger Tauberfranken auf
  • Knapp 125 Millionen Euro für Eemshydrogen
  • Großer Andrang bei der März-Ausschreibung
Enerige & Management > Schweiz - Bürgerbeschwerden verhindern Wasserstoffanlage
Quelle: Fotolia / daboost
SCHWEIZ:
Bürgerbeschwerden verhindern Wasserstoffanlage
Eine Wasserstoffproduktionsanlage an der deutsch-schweizerischen Grenze musste aufgrund von Einsprüchen von Privatpersonen gestoppt werden.
 
Der Energiekonzern Axpo ist bei der Errichtung einer Wasserstoffanlage am Schweizer Rechtsrahmen gescheitert. Geplant war ein Elektrolyseur beim Wasserkraftwerk Eglisau-Glattfelden am Rhein. Doch nun musste das Projekt gestoppt werden, teilte Axpo mit. „Grund dafür sind Rekurse von Privatpersonen.“ Unter Rekurse werden in der Schweiz rechtliche Einsprüche verstanden.

Das Unternehmen wollte in Glattfelden an der deutsche-schweizerischen Grenze eine 2,5 MW starke Wasserstoffproduktionsanlage am Kraftwerk Eglisau-Glattfelden errichten. Im April 2022 wurde das Projekt der Schweizer Öffentlichkeit vorgestellt, im Herbst dieses Jahres sollte die Anlage bereits Wasserstoff produzieren. Geplant war eine Jahresproduktion von 350 Tonnen Wasserstoff, mit der „über 1,5 Mio. Liter Diesel im Schwerverkehr eingespart“ werden hätte können.

Axpo muss „nun jedoch die Projektplanung per sofort einstellen“, heißt es. Aufgrund von rechtlichen Einsprüchen gegen die Baubewilligung der Gemeinde Glattfelden und der Baudirektion des Kantons Zürich dürfe das Projekt nicht ausgeführt werden. „Drei Privatpersonen haben beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erfolgreich gegen den Bau einer Wasserstoffproduktionsanlage am projektierten Standort rekurriert.“

Für den Elektrolyseur hätte ein bestehendes Gebäude des Kraftwerks ersetzt werden müssen, welches außerhalb der heutigen Bauzone steht. Der notwendige Bauantrag wurden mithilfe einer Ausnahmebewilligung von den Behörden genehmigt. „Das Baurekursgericht des Kantons Zürich gelangte nun zu einer abweichenden Beurteilung.“

Axpo weist in diesem Zusammenhang hin, dass viele Projekte im Sinne der Dekarbonisierung und der Energiewende auf Ausnahmebewilligungen angewiesen sind. Die Realisierung diese Projekte setze eine gewisse Kompromissbereitschaft von Unternehmen, Behörden und Anwohnern voraus. Das Unternehmen fordert daher auch ein Handeln der Schweizer Politik: Es bedürfe Rahmenbedingen, „welche die Realisierung von zukunftsgerichteten Projekten und somit dringend benötigte Investitionen in die Energiewende ermöglichen.“
 
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
+49 (0) 8152 9311 33
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 10.10.2022, 14:50 Uhr

Mehr zum Thema