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Enerige & Management > Gas - Der Gaspreisdeckel bleibt umstritten
Quelle: Pixabay / OpenClipart-Vectors
GAS:
Der Gaspreisdeckel bleibt umstritten
Die EU-Staaten sollen ihre Gasspeicher im nächsten Jahr gemeinsam befüllen. Einen Preisdeckel für importiertes Gas wird es vorerst aber nicht geben.
 
Die EU-Kommission hat am 18.10. in Straßburg weitere Maßnahmen vorgeschlagen, um den Anstieg der Energiepreise zu begrenzen. Einen Höchstpreis für Gas soll es nur geben, wenn die Lage noch kritischer wird.

Die Maßnahmen, die nur ein Jahr in Kraft bleiben sollen, erstrecken sich auf vier Gebiete: den gemeinsamen Einkauf von Gas durch die Mitgliedsstaaten, einen „Korrekturmechanismus“ zur Einführung eines Preiskorridors und einen neuen Preisindex für Gas, die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten und den Einsatz von Mitteln aus der Regionalförderung zur Umsetzung des Programms REPowerEU. Grundlage der Vorschläge seien die Diskussionen zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten in den letzten Wochen, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Straßburg: „Wir sind uns einig: Wir brauchen fairen Wettbewerb innerhalb der EU, wir müssen ein Fragmentierung des Binnenmarktes vermeiden und unsere Industrie muss auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben.“

Gemeinsame Preisverhandlungen

Wenn die Gasspeicher im Frühjahr 2023 erneut befüllt werden müssen, sollen die Mitgliedsstaaten sich nicht mehr überbieten, um Erdgas auf dem Weltmarkt für die eigenen Speicher zu ergattern. Statt dessen sollen sie gemeinsam vorgehen, um mit den Lieferanten bessere Preise auszuhandeln. Ein von der Kommission beauftragtes Unternehmen soll die Nachfrage in den EU-Staaten bündeln und nach entsprechenden Angeboten suchen. Die Gasversorger sollen dafür Konsortien bilden, die mindestens 15 % des Speicherbedarfs erwerben. Die Wettbewerbsvorschriften würden dafür großzügig angewendet, heißt es in Brüssel. Die Einzelheiten müssten die Mitgliedsstaaten regeln, die außerdem für mehr Transparenz bei der Beschaffung sorgen sollen. Von der gemeinsamen Beschaffung würden vor allem die kleineren Mitgliedsstaten profitieren.

Die Forderung von inzwischen 17 Mitgliedsstaaten nach der Einführung eines Höchstpreises für Gas will die Kommission immer noch nicht erfüllen. Statt dessen schlägt sie einen zweistufigen „Korrekturmechanismus“ zur Einführung eines Preiskorridors vor. Danach könnte die Kommission einen „dynamischen Höchstpreis“ für alle Transaktionen am Gashub TTF einführen, wenn sie das für erforderlich hält. Dadurch sollen vor allem große Preisschwankungen vermieden und die Preisentwicklung geglättet werden. Das hätte auch eine beruhigende Wirkung auf den Handel mit Derivativen, sagte ein Beamter der Kommission in Brüssel. Außerdem müssten die Unternehmen nicht mehr so hohe Beträge hinterlegen, um am Gasgroßhandel teilzunehmen.

Ein neuer Preisindex für den Gasmarkt

Gleichzeitig soll die europäische Regulierungsbehörde ACER einen Vorschlag für einen neuen Preisindex für den Gasmarkt erarbeiten. Die Kommission begründet das mit der Abhängigkeit der Notierungen an der TTF vom nordwesteuropäischen Gasmarkt, auf dem vorwiegend Leitungsgas gehandelt wird. Wegen der Engpässe im Leitungsnetz der EU bilde die TTF den gesamteuropäischen Gasmarkt nicht mehr ab. Gleichzeitig diene die Notierung weiter in der gesamten EU als Index für Lieferverträge und verteuere Gas auch dort, wo ein größeres Angebot zur Verfügung stehe. Der neue Index soll den TTF-Index nicht ersetzen sondern ergänzen und für mehr Planungssicherheit vor allem auf dem Markt für Flüssiggas sorgen. Um den neuen Index zu entwickeln, muss ACER jedoch Zugang zu den Daten in den Mitgliedsstaaten erhalten, was im Ministerrat ein Problem werden könnte.

Nach den Erkenntnissen der Kommission haben die Mitgliedsstaaten im August und im September das Ziel erreicht, ihren Gasverbrauch um 15 % gegenüber dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre zu reduzieren. Diese Anstrengung müsse bis zum nächsten Frühjahr fortgesetzt werden. Dabei soll der Verbrauch der privaten Haushalte nicht mehr geschützt sein, wenn er den Durchschnitt beträchtlich überschreitet („Luxusverbrauch“). Dadurch erhielten die Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität im Falle von Versorgungsengpässen. Auch um Verpflichtungen im Rahmen der zwischenstaatlichen Solidarität nachzukommen. Weil die Regierungen nur vereinzelt bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen haben, nach denen sie im Notfall zusammenarbeiten, will die Kommission eine Standardvereinbarung vorlegen, die in Notfällen immer dann greift, wenn es keine bilaterale Vereinbarung gibt. Damit werde sichergestellt, dass auch Mitgliedsstaaten etwa ohne Zugang zur See Flüssiggas aus Übersee erhielten und dass das vorhandene Leitungsnetz besser genutzt werde.

Schließlich will die Kommission 40 Mrd. Euro aus der Regionalförderung für Projekte aus dem Programm REPowerEU umwidmen. Mit diesem Programm will sie den Ausstieg aus den fossilen Energien beschleunigen, verfügt aber noch nicht über eine zusätzliche Finanzierung. Die Kommission hatte diese Finanzierung schon wiederholt angemahnt. „Unsere strukturelle Antwort auf die Energiekrise sind mehr und schnellere Investitionen in die Energiewende“, sagte von der Leyen. Die Mitgliedsstaaten, die bislang selber über den Einsatz dieser Mittel verfügen, haben das bislang aber abgelehnt.
 
 

Tom Weingärtner
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Dienstag, 18.10.2022, 17:17 Uhr

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