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Enerige & Management > Smart Meter - Erstes Smart Meter Gateway nach neuer Technischer Richtlinie zertifiziert
Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter, Quelle: EVM / Sascha Ditscher
SMART METER:
Erstes Smart Meter Gateway nach neuer Technischer Richtlinie zertifiziert
Die PPC AG hat die Zertifizierung nach der neuen Technischen Richtlinie (TR), die im Zuge der Anpassung des Messtellenbetriebsgesetzes erforderlich wurde, abgeschlossen.
 
Im vergangenen März hatte ein Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen in Münster die Branche aufgerüttelt. Das Gericht hatte bemängelt, die bis dahin erfolgte Zertifizierung der Smart Meter Gateways entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften. Die zugrunde liegende Technische Richtlinie bleibe hinter den gesetzlich normierten Mindestanforderungen zurück. Darauf hin war das Messstellenbetriebsgesetz angepasst und eine neue Technische Richtlinie erarbeitet worden.

Am 9. Dezember hat nun die Power Plus Communications AG (PPC) als erster Smart-Meter-Gateway-Hersteller die Zertifizierung nach der Technischen Richtlinie BSI TR-03109-1 vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten.

„Bemerkenswert ist, dass die Behörden und Unternehmen es innerhalb von einem halben Jahr geschafft haben, eine MsbG-Anpassung, eine neue TR und die TR-Zertifizierung zu schaffen“, sagt Ingo Schönberg. „Unsere Smart Meter Gateways erfüllen, nun auch TR-geprüft, die Anforderungen des MsbG und bilden darüber hinaus noch weitere Funktionen ab“, so der Vorstandsvorsitzende von PPC. Allerdings hätten die Geräte schon vor der Veröffentlichung der Technischen Richtlinie die Anforderungen erfüllt, weshalb der Zertifizierungsprozess so schnell abgeschlossen werden konnte.

Janosch Wagner weist darauf hin, dass an den Geräten keine Änderungen vorgenommen werden müssen und auch kein Firmware Update notwendig ist. Alle bisher gelieferten oder mit der aktuellen Firmware upgedateten seien nach „TR 1.1“ zertifiziert, so der Leiter Smart Metering bei PPC. Für Geräte mit einer älteren Firmware-Version sei lediglich ein Update notwendig.
 
Zertifikatsübergabe unter 2G+-Bedingungen am 9. Dezember 2021 in Bonn. (von links nach rechts) Sandro Amendola, Leiter der BSI-Abteilung Standardisierung und Zertifizierung, Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender von PPC, Janosch Wagner, Leiter Smart Metering bei PPC und Silke Bargstädt-Franke, Leiterin der BSI-Abteilung Cyber-Sicherheit in der Digitalisierung und für elektronische Identitäten

Die Zertifizierung nach der Technischen Richtlinie „Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems (TR 1.1)“ belegt, dass die Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes an den Funktionsumfang und die Interoperabilität der Smart Meter Gateways vollständig von den Geräten erfüllt werden. Laut BSI wurde die Erfüllung der Sicherheitsvorgaben bereits auf Basis des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway durch eine sogenannte Common-Criteria-Zertifizierung belegt.

Anlässlich der Zertifikatsübergabe betonte Arne Schönbohm: „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung der Energiewirtschaft.“ Die Funktionalität müsse dabei stets unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben gegeben sein, so der BSI-Präsident. Nur so könnten Akzeptanz und Vertrauen in die Technologie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern hergestellt und eine sichere Digitalisierung der Energiewirtschaft umgesetzt werden.
 

Die Technischen Richtlinie BSI TR-03109-1 Version 1.1

Die Technische Richtlinie beschreibt die Mindestanforderungen an ein Smart Meter Gateway hinsichtlich der Funktionalität und Interoperabilität. Folgende Anforderungen werden in der TR 1.1 beschrieben:
▪ Funktionale und nicht-funktionale Anforderungen
▪ Kommunikationsverbindungen und Protokolle
▪ Messwertverarbeitung für Tarifierung, Bilanzierung und Netzzustandsdatenerhebung
▪ Detailvorgaben zu kryptographischen Verfahren wie Verschlüsselung und Signierung
 

Fritz Wilhelm
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Freitag, 10.12.2021, 15:32 Uhr

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