KLIMASCHUTZ:
EU genehmigt Beihilfen für Klimaschutzprojekt in Eisenhüttenstadt
Nach einer Entscheidung der EU-Kommission darf die bundeseigene KfW-Bankengruppe ein Projekt zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Stahlproduktion mit 30 Mio. Euro fördern.
Die ArcelorMittal Eisenhüttenstadt GmbH plant im Rahmen eines internationalen Kooperationsprojektes die erste großtechnische
Umsetzung eines neuartigen Verfahrens, bei dem mit einer Gichtgasrückführung (Top Gas Recycling, TGR) die CO2-Emissionen der
integrierten Stahlerzeugung um die Hälfte reduziert werden sollen. Für die Pilotphase in Eisenhüttenstadt werden zunächst
Investitionen von 125 Mio. Euro nötig sein, danach soll eine weitere Anwendungsphase am französischen Standort Florange folgen.
Für die Umsetzung des Gesamtprojektes rechnet ArcelorMittal mit einem Investitionsbedarf von 500 bis 550 Mio. Euro und hofft
auf weitere finanzielle Unterstützung von anderen europäischen Regierungen und der EU.
Für die EU-Kommission waren die Vorteile für die Umwelt entscheidend, da diese die potenziellen Wettbewerbsverzerrungen bei weitem übersteigen würde, hieß es aus Brüssel. Nach Ansicht von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia dürfte der CO2-Ausstoß in der Stahlindustrie dank der TGR-Technologie erheblich zurückgehen. Die deutschen Beihilfen tragen somit zur Bekämpfung des Klimawandels bei, ohne unangemessene Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen. Zudem werde das Know-How allen Partnern des Projektes zugutekommen, begründete die EU-Kommission ihre Entscheidung.
Für die EU-Kommission waren die Vorteile für die Umwelt entscheidend, da diese die potenziellen Wettbewerbsverzerrungen bei weitem übersteigen würde, hieß es aus Brüssel. Nach Ansicht von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia dürfte der CO2-Ausstoß in der Stahlindustrie dank der TGR-Technologie erheblich zurückgehen. Die deutschen Beihilfen tragen somit zur Bekämpfung des Klimawandels bei, ohne unangemessene Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen. Zudem werde das Know-How allen Partnern des Projektes zugutekommen, begründete die EU-Kommission ihre Entscheidung.
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Mittwoch, 10.03.2010, 10:19 Uhr
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