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Enerige & Management > Windkraft Offshore - Gericht: Offshore-Terminal war nicht finanziert
Quelle: Shutterstock / Paul Biryukov
WINDKRAFT OFFSHORE:
Gericht: Offshore-Terminal war nicht finanziert
Bremen reitet mit dem Offshore-Terminal Bremerhaven mittlerweile ein totes Pferd, und für tote Pferde gibt es kein Baurecht - einer der Gründe, warum ein Gericht das Baurecht kippte.
 
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat am 23. November begründet, warum es Anfang des Monats den Planfeststellungsbeschluss für ein Offshore-Terminal in Bremerhaven (OTB) per zweitinstanzliches Urteil für "funktionslos" und damit "unwirksam" erklärt hatte.

Demnach hatte sich der Bedarf und der Umfang der Offshore-Windindustrie seit dem Planfeststellungsbeschluss 2015 "grundlegend" geändert:
  • Eine Finanzierung des OTB erscheine mittlerweile "ausgeschlossen". Private Investoren waren von dem 180-Millionen-Euro-Projekt abgesprungen, der Stadtstaat beziehungsweise Bremenports eingesprungen. Die angesparten Rücklagen seien mittlerweile aufgelöst, so das OVG.
  • Seit dem erstinstanzlichen Urteil gegen das OTB 2019 aus naturschutzfachlichen Gründen habe Bremen "keine weiteren Bemühungen" unternommen, dessen Realisierung voranzutreiben. Die politische Entscheidung sei vielmehr ausgesetzt. Es dürfe aber nur Baurecht für wahrscheinlich realisierbare Bauten geben.
  • Siemens habe sein Werk in Cuxhaven (Niedersachsen) angesiedelt und nicht in Bremerhaven. Es verfüge seit 2018 über ein Offshore-Terminal. Dieses wirke sich "erkennbar" negativ für den Bedarf in Bremerhaven aus.
  • Der Bund habe bereits während der Planungen für das OTB seine Offshore-Ziele heruntergeschraubt. Dass er sie 2020 wieder erhöht hat, begründe noch keinen konkreten Bedarf für das OTB.
  • Rotorsterne werden mittlerweile nicht mehr an Land montiert, wie es im OTB hätte geschehen sollen, sondern im Offshore-Windpark.
  • Eine Umnutzung als Schwerlasthafen, wie Bremenports erwägt, sei vom Planfeststellungsbeschluss nicht erfasst.
Der Landesverband Bremen des Bundes Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte aus Naturschutz-Gründen gegen das seiner Ansicht nach überdimensionierte OTB geklagt und zweimal Recht bekommen. Gegen sein Urteil hat das OVG keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Häfensenatorin Claudia Schilling hatte sich bei der Urteilsverkündung eine Nichtzulassungsbeschwerde vorbehalten.
 

Georg Eble
Redakteur
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Mittwoch, 24.11.2021, 16:07 Uhr

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