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Gerichtsurteil zu Netznutzungsverträgen
Das Landgericht Kiel hat den Stadtwerken Quickborn erneut untersagt, den Abschluss von Netznutzungsverträgen mit Endkunden zur Voraussetzung für einen Netzzugang der Hamburger HH-EL Hansestrom GmbH zu machen.
 
Mit dem Urteil bestätigte die Kammer für Wettbewerbsangelegenheiten eine Einstweilige Verfügung vom August vergangenen Jahres, die Hansestrom gegen die Stadtwerke erwirkt hatte. Nach Ansicht des Gerichts wird Hansestrom als Wettbewerber durch die Praxis der Stadtwerke Quickborn ungerechtfertigt benachteiligt. Wenn die Stadtwerke keinen Vertrag mit Hansestrom abschließen, kann Hansestrom seinen...

 
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Donnerstag, 01.02.2001, 17:37 Uhr