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Enerige & Management > Recht - Grünes Licht für befristetes Gaskartell
Quelle: Fotolia / Vege
RECHT:
Grünes Licht für befristetes Gaskartell
Die Versorgungsunternehmen Uniper, RWE und EnBW/VNG dürfen die beiden LNG-Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven zunächst exklusiv und gemeinsam bewirtschaften.
 
Wie das Bundeskartellamt am Donnerstag mitteilte, hat es entsprechende Anträge der drei Unternehmen positiv beschieden. Es bestünden keine wettbewerblichen Bedenken gegen die Ausgestaltung der Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb der beiden schwimmenden Terminals, wie sie derzeit absehbar seien, teilte die Behörde mit.

„Durch die schnelle Inbetriebnahme der LNG-Terminals können relativ kurzfristig dringend benötigte und preissenkend wirkende Importkapazitäten für Gas geschaffen werden“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in Bonn. „Die damit verbundenen Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher überwiegen etwaige wettbewerbliche Nachteile.“ In „normalen Zeiten“ wäre eine solche Kooperation zwischen bedeutenden Importeuren und Händlern von Gas möglicherweise kritischer zu bewerten, ergänzte Mundt: „Vor allem die exklusive Nutzung der Importkapazitäten an den Terminals.“ Für das Kartellamt sei deswegen wichtig gewesen, dass das vorgesehene Betreibermodell bis zum 31. März 2024 befristet sei. Die beiden Terminals sollen zur Jahreswende 2022/23 in Betrieb gehen.

Beschaffung und Vermarktung erfolgen getrennt

Das Wirtschaftsministerium (BMWK) hatte im August 2022 eine Vereinbarung mit den genannten Unternehmen zum Aufbau und Betrieb der Regasifizierungs- und Speicheranlagen an den beiden Standorten unterzeichnet. Sie sieht vor, dass die beiden Terminals von RWE und Uniper betrieben werden. Die Belieferung mit Flüssiggas erfolgt anhand fest vereinbarter Lieferquoten durch Uniper, RWE und EnBW bzw. deren Tochter VNG.

Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich, die zwischen ihnen festgelegten Lieferslots bis zum 31. März 2024 voll auszulasten. Die Beschaffung des LNGs auf dem Weltmarkt und die Vermarktung des daraus gewonnen Erdgases erfolgen aber getrennt durch jedes einzelne Unternehmen.

Die exklusive Nutzung der beiden Terminals durch die drei Unternehmen und der fehlende Zugang anderer Gasimporteure und -händler beschränkten zwar potentiell den Wettbewerb, sagt das Kartellamt, dies werde jedoch durch die schnelle Inbetriebnahme und die preissenkende Wirkung zusätzlicher Importkapazitäten ausgeglichen. Zu berücksichtigen sei auch, dass die Entwicklung eines „tragfähigen Zugangsmodells für weitere Gasimporteure“ eine gewisse Vorlaufzeit benötige. Deswegen könne die maximale Auslastung der beiden LNG-Terminals im Wettbewerb kurzfristig möglicherweise nicht sichergestellt werden.
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 15.09.2022, 14:25 Uhr

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