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Enerige & Management > Gas - Habeck gibt das Befüllen des Speichers Rehden frei
Quelle: Fotolia / Dmitry Naumov
GAS:
Habeck gibt das Befüllen des Speichers Rehden frei
Einen Monat nach Inkrafttreten des Gasspeichergesetzes macht das Wirtschaftsministerium die Befüllung des leeren Gazprom-Speichers Rehden möglich. Das Marktgebiet ist jetzt am Zug.
 
Der deutsche Gasmarktgebietsbetreiber Trading Hub Europe (THE) darf seit dem 2. Juni den größten deutschen Gasspeicher im niedersächsischen Rehden bis zu den neuen gesetzlich vorgegebenen Füllständen befüllen und dafür Erdgas einkaufen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erteilte hierfür am 1. Juni nach Angaben seines Ministeriums mit einer Ministerverordnung die Freigabe. Ziel sei es, dass THE "mit der Einspeicherung schnellstmöglich beginnen kann".

Der Gazprom-Germania-Konzern, dem der Speicher Rehden über die Tochter Astora gehört und der praktisch nur durch andere Gazprom-Gesellschaften genutzt wurde, hatte Rehden als einzigen deutschen Untergrundspeicher für diese Heizperiode so gut wie geleert. Das Ministerium gibt den aktuellen Füllstand mit 2 % an. Das ist knapp über dem technischen Mindestfüllstand mit Kissengas und eine der Ursachen für einen im nächsten Winter drohenden Gasmangel. Habeck sprach von einem "historischen Tief". Seit April steht der Gazprom-Germania-Konzern unter der treuhänderischen Verwaltung der Bundesnetzagentur.

Die Ministerverordnung basiert auf dem am 30. April in Kraft getretenen Gasspeichergesetz (wir berichteten). Sie bezieht sich theoretisch auf alle deutschen Speicher. Diese müssen laut Gesetz zum Beginn einer jeweiligen Heizperiode am 1. Oktober zu 80 % gefüllt sein, einen Monat später zu 90 %. Anfang Februar müssen alle Speicher noch zu 40 % Erdgas aufweisen.

Zunächst hatte die Netzagentur die bislang an die russische Gazprom Export vermarkteten Speicherkapazitäten in Rehden gekündigt. Für den Kauf und die Einspeicherung von Gas braucht THE laut der neuen Verordnung das grüne Licht des Ministeriums "im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur". Die neue Aufgabe des Marktgebietsverantwortlichen ist ein Paradigmenwechsel, da er damit selbst zum Akteur im eigenen Gasmarkt wird. Hierfür hatte das Ministerium zunächst 1,5 Mrd. Euro in Aussicht gestellt.

Den Rechtsakt mit dem Namen „Verordnung zur Zurverfügungstellung unterbrechbarer Speicherkapazitäten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (Gasspeicherbefüllungsverordnung) “ hat das Wirtschaftsministerium im Internet veröffentlicht. Er tritt am 2. Juni in Kraft.
 

Georg Eble
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Donnerstag, 02.06.2022, 11:25 Uhr

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