Statt bisher 87 ¤ wird es künftig 92 ¤ je Quadratmeter Kollektorfläche geben. Auch Biomasseanlagen sollen deutlich besser
gefördert werden. Künftig wird jede Pelletheizung mit 1 500 ¤ gefördert und über 15 kW Heizleistung jedes kW mit zusätzlich
50 ¤ honoriert. Im Bundeshaushalt seien die entsprechenden Mittel bereitgestellt worden, teilte der Bund der Energieverbraucher
e.V. mit. Die Neuregelung werde in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger verkündet und damit in Kraft gesetzt.
Für die Erneuerung von Heizungen und die Wärmedämmung gibt es keine Zuschüsse. Jedoch wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau
zinsgünstige Darlehen anbieten, so dass, je nach Sanierungsumfang, die Maßnahmen auch ohne Förderung oft schon rentabel seien.
Der Bund der Energieverbraucher hat alle möglichen Fördermittel des Bundes und der Länder für Solaranlagen, Heizungserneuerung
und Gebäudesanierung in einer aktuellen Übersicht zusammengestellt. Diese wird auf Anfrage per Post zugesandt und ist im Internet
unter: www.energienetz.de/verbraucherpower/energieverbraucher.de/foerderung.html
einsehbar.
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Dienstag, 05.03.2002, 15:46 Uhr