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Enerige & Management > Vertrieb - Mit Fulminant Energie ist der nächste Energielieferant insolvent
Quelle: Fotolia / ty
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Mit Fulminant Energie ist der nächste Energielieferant insolvent
Die Marktbereinigung bei Anbietern von Strom und Gas ist in vollem Gange. Nun verschwindet der Garchinger Versorger Fulminant Energie von der Landkarte. 10.000 Haushalte sind betroffen.
 
Mit der Fulminant Energie GmbH aus Garching steht ein weiterer Strom- und Gas-Versorger vor dem Aus. Das nördlich von München ansässige Unternehmen befindet sich auf eigenen Antrag unter Insolvenzverwaltung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird für Januar 2022 erwartet.

10.000 Anschlüsse, meist von Privathaushalten, erhalten letztmals am 30. November Energie von Fulminant. Eine eigens für das Insolvenzverfahren eingerichtete Website informiert betroffene Kundschaft und Geschäftspartner über den Stand der Entwicklung. Zuvor hatten unter anderen die Anbieter Otima Energie, Smiling Green Energy und Lition das Handtuch geworfen.

Der beauftragte Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (MHBK) teilte über die Fulminant-Website am 24. November mit, dass die Energielieferung zum 1. Dezember provisorisch auf die jeweiligen Grundversorger übergehen werde. Damit stellt Fulminant zugleich mit Dezember den Geschäftsbetrieb ein. Als Gründe für die finanzielle Schieflage gelten sowohl die gestiegenen Beschaffungspreise als auch eine hinter den Erwartungen zurückgebliebene Neukundenakquise.

Die Fulminant Energie GmbH verfügt über Kundschaft in Deutschland und Österreich, für die nun unterschiedliche Anschlusslösungen bereitstehen. In Österreich bestimmt Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control), wer ersatzweise Energie liefert. In Deutschland übernehmen zunächst die Grundversorger vor Ort, also die jeweils größten Energielieferanten. Diese Regelungen gelten bis zum Abschluss eines Vertrags mit einem neuen Versorger.

Wesentliche Aspekte des Insolvenzverfahrens sind im Internet  zu verfolgen.
 

Volker Stephan
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Dienstag, 30.11.2021, 12:31 Uhr

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