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Enerige & Management > Windkraft Offshore - Offshore-Terminal in Bremerhaven vor endgültigem Aus
Quelle: Shutterstock / Paul Biryukov
WINDKRAFT OFFSHORE:
Offshore-Terminal in Bremerhaven vor endgültigem Aus
Eine sechs Jahre alte Planfeststellung für ein Offshore-Terminal in Bremerhaven ist null und nichtig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden - aus seiner Sicht endgültig.
 
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat den Planfeststellungsbeschluss für ein Offshore-Terminal in Bremerhaven (OTB) am 2. November für "unwirksam" erklärt. Aus einer Mitteilung des Gerichts geht hervor, dass damit der Landesverband Bremen des Bundes Umwelt und Naturschutz (BUND) auch in der zweiten Instanz gesiegt hat. Aus seiner Sicht auch endgültig, denn es hat keine Revision zugelassen. Hafensenatorin Claudia Schilling (SPD) nannte das Urteil im Radio Bremen "irritierend" und behielt sich Nichtzulassungsbeschwerde vor. Man werde die noch nicht zugestellten Urteilsgründe prüfen.

Jedenfalls kann der OTB an der Luneplate im Süden von Bremerhaven in der planfestgestellten großen Version erst einmal nicht gebaut werden. Es ging in der Berufungsverhandlung im Grunde darum, ob der Stadtstaat mit dem Planfeststellungsbeschluss von Ende 2015 nur noch ein totes Pferd reitet. Die Idee für ein OTB war in den Boom-Zeiten 2009 aufgekommen, doch seit 2018 befindet sich die deutsche Offshore-Industrie durch den holprigen Übergang von festen Einspeisevergütungen zum derzeitigen zentralen Ausschreibungssystem in einem Fadenriss. Außerdem steht die Idee, in Bremerhaven vormontierte Komponenten zu verschiffen, mittlerweile im Wettbewerb mit Konzepten, mehr an den Windpark-Standorten selbst zu montieren. Private Investoren für das OTB sprangen ab, und die hochverschuldete Hansestadt übernahm das Projekt. Es war mit 180 Mio. Euro veranschlagt gewesen.

Diese Entwicklung mündete im Juristendeutsch in eine "Funktionslosigkeit" des Planfeststellungsbeschlusses, weil mit der Durchführung des Vorhabens "realistischerweise nicht mehr gerechnet werden" könne. Das Gericht ließ zunächst offen, welche Indizien hierfür letztlich griffen: etwa die Finanzierbarkeit des Projektes, der Realisierungswille des Projektträgers oder der tatsächliche Bedarf für ein OTB.

In der ersten Instanz war der Planfeststellungsbeschluss 2019 wegen Mängeln beim Naturschutz aufgehoben worden. Auf die Frage des NDR, ob die Politik auf den organisierten Naturschutz zugehen und mit ihm Kompromisslinien zur Offshore-Windkraft ausloten solle, hatte Claudia Schillings Senatskollegin Kristina Vogt (Linkspartei) während der Windforce Conference 2021 geantwortet, dies sei Aufgabe der Bundesebene, da schließlich sie die Windparks vergebe.
 

Georg Eble
Redakteur
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Freitag, 05.11.2021, 14:37 Uhr

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