
Österreichische Windenergieunternehmen wollen die "OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom" verklagen. Sie beschuldigen diese,
mit Rückendeckung durch ihre Aufsichtsbehörde, das Nachhaltigkeitsministerium (BMNT), das Ökostromgesetz falsch auszulegen
und damit den Windkraftausbau zu behindern.
Im Gesetz heißt es, die Berechnung der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel habe auf Basis des durchschnittlichen
Preises für Baseload an der EEX „im vorangegangenen Kalenderjahr“ zu erfolgen. Seitens des Ministeriums und der Oemag wird unter diesem Jahr jenes Jahr verstanden, das der Stellung des Förderantrags für eine Windkraftanlage voranging.
Die Windenergieunternehmen und ihre Vertretung, die IG (Interessengemeinschaft) Windkraft, dagegen fordern, dass der Marktpreis
im jeweils letzten Kalenderjahr (aktuell also der Preis des Jahres 2018) herangezogen wird. Der Hintergrund ist: Je höher
der Marktpreis, desto niedriger sind die Förderungen pro Kilowattstunde. In den vergangenen Jahren stieg der Marktpreis. Mit
derselben Geldmenge können daher mehr Kilowattstunden und somit mehr Windräder gefördert werden als noch vor einigen Jahren.
Die IG Windkraft geht davon aus, dass es bei Anwendung ihrer Berechnungsmethode möglich wäre, heuer 25 zusätzliche Windräder
mit rund 74 MW Gesamtleistung zu bauen.
Der Geschäftsführer der IG Windkraft, Stefan Moidl, teilte E&M mit, ungeachtet der anstehenden Klagen strebten er und seine
Klientel eine „politische Lösung“ an. Nachhaltigkeitsministerin Maria Patek und die Windenergiebranche sollten sich auf eine
für beide Seiten akzeptable Auslegung der fraglichen Bestimmung im Ökostromgesetz einigen.
Ministerium lehnt Verhandlungen ab
Bisher hätten die Vertreter des Nachhaltigkeitsministeriums Gespräche aber abgelehnt und auf die ohnehin kommende Neugestaltung
der Ökostromförderung verwiesen. Diese soll bekanntlich mittels des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) erfolgen. Wegen des
Scheiterns der Regierung Kurz Ende Mai verzögert sich jedoch das Gesetzgebungsverfahren. Moidl zufolge könnte es sich „bis
2021“ hinziehen: „Deshalb muss die Auslegungsfrage gelöst werden.“
Juristen halten grundsätzlich sowohl die Interpretation des BMNT als auch die der IG Windkraft für vertretbar. Außerdem habe
die Oemag die Berechnung in der Vergangenheit stets nach der nun kritisierten Methode durchgeführt. Kritik daran habe es zuvor nicht
gegeben, auch nicht seitens der Windenergiebranche.
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Mittwoch, 24.07.2019, 11:05 Uhr