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Enerige & Management > IT - Aktif hilft Direktvermarktern beim Redispatch
Bild: Fotolia.com, Jürgen Fälchle
IT:
Aktif hilft Direktvermarktern beim Redispatch
Der IT-Dienstleister Aktif hat seine bisherige Komplettlösung um Module für das Redispatch 2.0 erweitert.
 
Das Redispatch 2.0, das am 1. Oktober 2021 in Kraft tritt, betreffe nicht nur die Netzbetreiber. Die Bedeutung der neuen Regelungen für die Direktvermarkter und Bilanzkreisverantwortlichen komme in der öffentlichen Diskussion häufig zu kurz, kritisiert der IT-Dienstleister „AKTIF“ in einer Mitteilung. Dabei seien beide Marktrollen sogar maßgeblich betroffen, vor allem wenn sie virtuelle Kraftwerke mit einem heterogenen Anlagenpool betreiben, heißt es weiter.

Vor diesem Hintergrund wirbt Aktif für eine Redispatch-Lösung, die nach eigenen Angaben die bestehenden Komplettlösungen des Unternehmens für Direktvermarkter und Bilanzkreisverantwortliche erweitert. Die vollintegrierten Module bezeichnet Lars Ehler als „echten Mehrwert für Direktvermarkter“. Denn diese könnten nun neben der wirtschaftlichen Vermarktung von Stromerzeugung und Anlagenflexibilität auch die Erlöse aus zu vergütenden Ausfallmengen abbilden und abrechnen, so der Leiter Produktentwicklung der Aktif-Unternehmensgruppe.

„Wichtig ist dabei, dass die Kunden sowohl das Prognose- als auch das Planwertmodell mit der Software umsetzen und alle notwendigen Prozesse durchführen können“, sagt Ehler. Und nicht zuletzt hätten sie auf Grundlage der Erweiterungen die Möglichkeit, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und zusätzliche Dienstleistungen anzubieten.

Bis zum 1. Oktober müssen Netzbetreiber und die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen die Vorgaben zum Redispatch aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (Nabeg) umsetzen. Der Schritt zu einem planwertbasierten Ansatz weg von der bisherigen Ist-Zustandsbetrachtung soll es ermöglichen, Netzengpässe frühzeitig identifizieren und die Erzeugung von Anlagen entsprechend kosteneffizient anpassen zu können.

Künftig sollen nicht nur konventionelle Anlagen mit einer Leistung über 10 MW zur Beseitigung von Netzengpässen herangezogen werden, sondern auch Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab 100 kW.

 
 

Fritz Wilhelm
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Donnerstag, 22.07.2021, 12:32 Uhr

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