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Enerige & Management > Regenerative - BDEW will Energiewende-Stolpersteine aus dem Weg räumen
Quelle: Shutterstock/lovelyday12
REGENERATIVE:
BDEW will Energiewende-Stolpersteine aus dem Weg räumen
Konkrete Vorschläge, wie sich Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energie beschleunigen lassen, macht der BDEW.
 
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat in einem Positionspapier die „größten Stolpersteine“ beim Umbau der Energiewende analysiert und insgesamt 25 Vorschläge erarbeitet, wie sich Planungs- und Genehmigung von Energiewende-Projekten straffen lassen, damit sie in einer kürzeren Zeit realisiert werden können.

Wie aus den Zahlen des BDEW hervorgeht, ist in den kommenden zehn Jahren allein erzeugungsseitig ein Zubau von mindestens 100.000 MW an Photovoltaik-Anlagen, 50.000 MW Windenergie an Land, 12.000 MW Windenergie auf See und 15.000 MW Gas-KWK-Anlagen erforderlich. Dazu kommt der Um- und Ausbau der Stromnetze.

„Ein derart ambitionierter Ausbau in dieser Zeit bei der momentanen Rechtslage nicht realisierbar“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in einer Verbandsmitteilung. Planungs- und Genehmigungsverfahren seien aktuell mit großen Hürden verbunden, nähmen viel Zeit in Anspruch und Bescheide würden häufig gerichtlich angefochten.

Es brauche dringend mehr Tempo bei der Umsetzung von Investitionen und Projekten. „Daher erwarten wir von der nächsten Bundesregierung, sich in den ersten 100 Tagen mit konkreten Maßnahmen zu befassen, die diesen Knoten lösen. Hier geht es um einen großen Wurf, denn nicht ein einzelnes Hindernis bremst oder verhindert neue Projekte, sondern die Summe der Probleme“, so Andreae. Vorhabenträger, Verwaltung und Gesetzgeber müssten gemeinsam das übergeordnete gesellschaftliche Ziel verfolgen, die Energiewende möglich zu machen.

Drei Themenbereiche zum Gelingen der Energiewende stellt der BDEW in den Mittelpunkt seiner Vorschläge:
  • Anforderungen entschlacken und vereinheitlichen: Die Voraussetzungen des Umwelt- und Naturschutzrechts führen zu kartonweisen Antragsunterlagen. Gleichzeitig haben Vorhabenträger keine Gewissheit, ob die akribisch erarbeiteten Gutachten vor Behörden und Gerichten bestehen können. Eine Lösung – beispielsweise im Artenschutzrecht – können Standardisierungen bieten, die bundesweit einheitliche, verbindliche Lösungen vorgeben.
  • Flächen zur Verfügung stellen: Viele Projekte scheitern oder werden unnötig verzögert, weil die erforderlichen Flächen nicht zur Verfügung stehen. Die verbindliche Festlegung von Flächenausweisungen durch die Länder wären ein erster Schritt, um hier mehr Projekte zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es, auf den pauschalen Ausschluss von Flächen zu verzichten. 
  • Verfahren beschleunigen und modernisieren: Verfahren verlaufen häufig nicht koordiniert und zügig genug ab und müssen dringend gestrafft und modernisiert werden. Die Aufstockung der Genehmigungsbehörden mit besserer Personal- und moderner Sachausstattung sowie die Straffung innerbehördlicher Abläufe und Verfahren der Behördenbeteiligung gehören ebenfalls dazu wie eine verstärkte Digitalisierung von Verfahrensprozessen.
Das Positionspapier mit allen 25 Vorschlägen  ist auf der Internetseite des BDEW abrufbar.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Mittwoch, 01.09.2021, 13:27 Uhr

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